Das BMF hat kürzlich einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA veröffentlicht (FATCA-Verordnung). Die daraus resultierenden Überprüfungs-, Melde- und Registrierungspflichten müssen aller Voraussicht nach erstmalig bis zum 31. Juli 2015 von sämtlichen „meldenden deutschen Finanzinstituten“ erfüllt werden. Das sind nicht nur Banken, sondern beispielsweise auch Private Equity- und sonstige Fonds.
Der mit den FATCA-Pflichten verbundene Aufwand kann enorm sein. Die Implementierung entsprechender Prozesse wird daher von Banken seit Längerem unter Aufwendung erheblicher Ressourcen vorbereitet.
Für andere Finanzinstitute wie beispielsweise Fonds mit einer überschaubaren Zahl von Anlegern mögen die praktischen Auswirkungen von FATCA unter Umständen geringer sein. Unumgänglich ist eine Beschäftigung mit dem Thema FATCA aber auch für Fonds und ihre Manager – und zwar auch, wenn keine Investments in den USA getätigt werden! » weiterlesen