Neues vom Familienheim: BFH entscheidet zugunsten des Erwerbers über zwingende Gründe des Auszugs

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Beim BFH ist erneut ein Urteil über die erbschaftsteuerrechtliche Befreiung des sog. Familienheims ergangen (BFH vom 01.12.2021 – II R 18/20). Der für die Erbschaftsteuer zuständige II. Senat hob das vorinstanzliche Urteil des FG Düsseldorf (vom 08.01.2020 – 4 K 3120/18 Erb) aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung auf und verwies die Sache zur Nachholung der relevanten Tatsachenfeststellungen an das FG zurück. » weiterlesen

Erbschaftsteuerliche Begünstigung für ein Familienheim auch bei Zuerwerben?

StB/Dipl.-Kfm. Ricardo Fischnaler, LL.M., Partner und Christoph Samen, LL.B., Professional bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln.

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG wird der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen durch Kinder von der Erbschaftsteuer freigestellt, soweit dieses vom Erwerber unverzüglich bewohnt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Mit Urteil vom 06.05.2021 (II R 46/19, DB 2021 S. 3076) hatte der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob eine hinzuerworbene Wohneinheit (Doppelhaushälfte), die an der selbstgenutzten Doppelhaushälfte des Erwerbers angrenzt, ein begünstigtes Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist, wenn die beiden Wohneinheiten nach dem Zuerwerb miteinander verbunden und vom Erwerber bewohnt werden. » weiterlesen

Steuerfreie Übertragung des „Familienheims“ – Vorsicht bei Übertragung „mehrerer Grundstücke“

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin bei Möhrle Happ Luther sowie Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV. e. V.), Hamburg

In der Praxis wird die Steuerbefreiung von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer für das „Familienheim“ in zahlreichen Fällen in Anspruch genommen. Während bei Übertragungen zwischen Eheleuten/eingetragenen Ehepartnern auch eine lebzeitige Übertragung steuerbefreit möglich ist, ist die Übertragung des „Familienheims“ auf Kinder nur beim Erwerb von Todes wegen befreit, soweit die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Die zehnjährige Nachbehaltens- und Verwendungsfrist ist bei Übertragung in Folge des Versterbens einer Person zu beachten, ansonsten entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit in voller Höhe. Die Steuerbefreiung für das Familienheim bietet damit eine gute Möglichkeit Vermögen steuerfrei zu übertragen. Die damit verbundene Frage ist natürlich: Was ist eigentlich ein „Familienheim“ im erbschaftsteuerlichen Sinne? Welche Übertragungen fallen unter die genannte Steuerbefreiung? Hierzu hat der BFH mit seiner Entscheidung vom 23.02.2021 (II R 29/19) weitere Klarheit geschaffen. » weiterlesen

Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung eines Familienheims bei gesundheitlichen Einschränkungen

StB/FBIntStR Erik Muscheites, Senior Associate bei POELLATH, Frankfurt/M.

Für die Steuerbefreiung eines Familienheims ist zu unterscheiden, ob der Erwerber von vornherein daran gehindert ist, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen oder ob die Nutzung innerhalb der Behaltensfrist beendet wurde. Das FG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 08.01.2020 (4 K 3120/18 Erb) zum rückwirkenden Entfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Selbstnutzung des Familienheims hindern, geäußert. » weiterlesen

Vorsicht bei Übertragung des geerbten Familienheims!

RA/StB Nadja Kuner ist Counsel bei Ebner Stolz in Karlsruhe

Mit Urteil vom 11.07.2019 (II R 38/16, DB 2019 S. 2781) hat sich der BFH mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bei Übertragung eines Familienheims von Todes wegen an den überlebenden Ehegatten beschäftigt und sich – erneut – für eine restriktive Auslegung entschieden. Aus Sicht des BFH entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, wenn der überlebende Ehegatte das geerbte Familienheim zwar weiterhin aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs bewohnt, das Eigentum daran aber innerhalb der Frist von zehn Jahren auf einen Dritten überträgt – und zwar selbst dann, wenn dieser „Dritte“, wie im Streitfall, das eigene Kind war. Damit legt der BFH auch an die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren äußerst strenge Maßstäbe an, wie er das auch jüngst in mehreren Entscheidungen u.a. zum Kriterium der „Unverzüglichkeit“ getan hat (so z.B. mit Urteilen vom 28.05.2019 – II R 37/16, BStBl. II 2019 S. 678; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228 und vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225). » weiterlesen

BFH konkretisiert Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims bei Renovierung

RA/StB Stephan Hamacher, P+P Pöllath und Partners, Berlin

In mehreren jüngeren Entscheidungen hat der BFH zu den Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims durch den Ehegatten oder die Kinder des Erblassers von Todes wegen Stellung bezogen und diese restriktiv ausgelegt (vgl. Urteil vom 23.06.2015 – II R 39/13, BStBl. II 2016 S. 225; vom 05.10.2016 – II R 32/15, DB 2017 S. 228; vom 29.11.2017 – II R 14/16, DB 2018 S. 873). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2019 (II R 37/16, NJW 2019 S. 2495) hat der BFH nun zu der Frage Stellung bezogen, wie sich Renovierungsmaßnahmen auf die Frage auswirken, ob eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung noch vorliegt. » weiterlesen

BFH: Vormerkungsgesicherter Auflassungsanspruch nicht erbschaftsteuerbefreit

RA Dr. Marcus Niermann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Der BFH hat sich mit Urteil vom 29.11.2017 (II R 14/16, DB 2018 S. 873) zu der bislang ungeklärten Frage geäußert, ob die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG auch auf einen vormerkungsgesicherten Auflassungsanspruch anwendbar ist. Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit Wortlaut, Zweck und Systematik der Norm hat er dies letztlich verneint. Es handele sich allenfalls um einen rechtspolitischen Fehler, zu dessen Korrektur der Rechtsanwender nicht berufen sei. » weiterlesen