Nachdem die Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärungen bundesweit bis zum 31.01.2023 verlängert wurde, ist kurzfristig eine gewisse Entspannung eingetreten. Es bleibt aber notwendig, die geforderten Daten zeitnah zusammen zu stellen und dem Finanzamt bis zur genannten Frist zur Verfügung zu stellen. Lediglich Bayern hat auf die Tatsache reagiert, dass von der Grundsteuer befreite Grundstücke nicht unter diesem Zeitdruck abgearbeitet werden müssen, und dafür auf Abgabefristen verzichtet bzw. diese auf Ende April verlängert. » weiterlesen