Der BFH hat mit seinem Urteil vom 24.10.2017 (VIII R 13/15, DB 2017 S. 3035) entschieden, dass der endgültige Ausfall einer im Privatvermögen gehaltenen Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen führt. Darin liegt zugleich die höchstrichterliche Bestätigung eines Paradigmenwechsels, den der Gesetzgeber bereits mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 vollzogen hat. Die vom BFH bejahte Kernfrage des Falles war hierbei, ob der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung als eine Veräußerung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 EStG anzusehen ist. Die Finanzverwaltung lehnt vorerst eine Anwendung des Urteils über den Einzelfall hinaus ab. » weiterlesen