Ausweislich zahlreicher Aussagen von Politikern sollten mit der Zinsschranke vornehmlich multinational tätige Unternehmen getroffen werden, bei denen Gewinnverlagerungspotenzial vermutet wird. Es war zunächst die Rede von 150 bis rd. 300 global operierenden Konzernen. Im Gegensatz hierzu spricht die Gesetzesbegründung von mehr als 50.000 Steuerpflichtigen. Oft sind das Steuerpflichtige ohne irgendeinen Auslandsbezug bzw. ohne jegliches Gewinnverlagerungspotenzial. » weiterlesen