Die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Vor allem die 2009 neu gefassten Begünstigungen für Betriebsvermögen werfen eine Unzahl an ungelösten rechtlichen Fragestellungen auf. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmer und sonstige Vermögensträger bereits zu Lebzeiten Klarheit darüber schaffen möchten, wie ihr Vermögen im Erbfall steuerlich behandelt wird und ob es sinnvoll sein könnte, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf einen Nachfolger zu übertragen.
Ein geeignetes Mittel zur Erlangung steuerlicher Rechtssicherheit ist die Beantragung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt. Darin sichert das Finanzamt dem Antragsteller zu, dass der von ihm geplante Sachverhalt nach der geltenden Rechtslage in einer ganz bestimmten Weise behandelt wird, z. B. dass er erbschaftsteuerfrei oder nur zu 15% steuerpflichtig ist. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass die Finanzämter bei erbschaftsteuerlichen Sachverhalten nicht selten die Erteilung der erbetenen verbindlichen Auskunft ablehnen. » weiterlesen