Drücken sich die Finanzämter um verbindliche Auskünfte zur Erbschaft- und Schenkungsteuer?

RA Dr. Maximilian Haag, LL.M. (Duke), Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

 

Die Komplexität des Erbschaftsteuerrechts hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Vor allem die 2009 neu gefassten Begünstigungen für Betriebsvermögen werfen eine Unzahl an ungelösten rechtlichen Fragestellungen auf. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass viele Unternehmer und sonstige Vermögensträger bereits zu Lebzeiten Klarheit darüber schaffen möchten, wie ihr Vermögen im Erbfall steuerlich behandelt wird und ob es sinnvoll sein könnte, das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf einen Nachfolger zu übertragen. 

Ein geeignetes Mittel zur Erlangung steuerlicher Rechtssicherheit ist die Beantragung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt. Darin sichert das Finanzamt dem Antragsteller zu, dass der von ihm geplante Sachverhalt nach der geltenden Rechtslage in einer ganz bestimmten Weise behandelt wird, z. B. dass er erbschaftsteuerfrei oder nur zu 15% steuerpflichtig ist. In der Praxis ist allerdings festzustellen, dass die Finanzämter bei erbschaftsteuerlichen Sachverhalten nicht selten die Erteilung der erbetenen verbindlichen Auskunft ablehnen. » weiterlesen

Medienfonds erneut auf dem Prüfstand oder nur ein Sturm im Wasserglas?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Zwischen 1998 und 2005 haben mehr als 250.000 Anleger mehr als  15 Mrd. € in Medienfonds investiert; gut 6 Mrd. € flossen in leasingähnliche Strukturen. Da das Gesetz keine Aktivierung der Herstellungskosten selbst hergestellter Filme erlaubt, führen die Kosten zu sofort abzugsfähigem Aufwand. Daraus sich ergebende Verlustzuweisungen spart Steuern im Jahr der Zeichnung des Engagements, jedoch nur vorübergehend. Denn Grundvoraussetzung für eine steuerliche Anerkennung ist die Absicht, über die Laufzeit des Engagements einen Totalgewinn zu erzielen. Die Gewinnbesteuerung wird also nur in die Zukunft verschoben; bei Medienfonds ganz überwiegend an das Ende einer in der Regel fest vereinbarten Laufzeit der Lizenzverträge. » weiterlesen

E-Kompromisse zur E-Bilanz Taxonomie

Robert Risse, Leiter der Abteilung Steuern der Henkel AG & Co. KGaA in Düsseldorf.

Das BMF-Schreiben zur Einführung der E-Bilanz soll nach Überarbeitung Ende September 2011 veröffentlicht werden. Ab Mai 2012 ist die elektronische Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzämter technisch möglich. Die E-Bilanz soll ein „Baustein“ in der E-Government-Strategie der Bundesregierung werden. Durch den Wegfall der papierbasierten Verfahrensabläufe sollen bürokratische Lasten in den Unternehmen abgebaut und das Verwaltungshandeln moderner, leistungsfähiger und effizienter gestaltet werden (BT-Drs. 16/10188 S. 13). » weiterlesen

Doppelbesteuerung von Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen?

In Zeiten knapper Haushalte ergreift die Finanzverwaltung gern jeden sich bietenden Strohhalm zur Kassensanierung. Einen solchen hat der Fiskus in einigen BFH-Urteilen zur Frage der schenkungssteuerrechtlichen Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter und/oder den Gesellschaftern nahestehenden Personen erkannt. Im Wege eines bisher durch die Steuerliteratur kaum beachteten Erlasses vom 20. 10. 2010 (BStBl. I 2010 S. 1207) haben die obersten Finanzverwaltungen der Länder einerseits die diesbezüglich geltenden Regelungen in Abschnitt 18 ErbStR aufgehoben und andererseits eine Reihe sehr weit reichender Änderungen zur schenkungssteuerrechtlichen Einordnung von disquotalen Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen in die Erbschaftssteuer-Hinweise (H 18 ErbStH) aufgenommen. » weiterlesen

Flexibilität adieu – neues Verständnis der Rückwirkungsfiktion

WP/StB/CPA (U.S.) Dipl.-Kfm. Sven Fuhrmann, Partner bei Deloitte in Frankfurt/M.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Finanzverwaltung ihr Verständnis des Umfangs der steuerlichen Rückwirkungsfiktion im Sinne von § 2 UmwStG zu ändern. Zukünftig sollen stets und ausschließlich die rechtlichen Verhältnisse am steuerlichen Übertragungsstichtag maßgeblich sein. § 2 UmwStG eröffnet die Möglichkeit, Umwandlungs- und Einbringungsvorgänge ausnahmsweise und abweichend von den zivilrechtlichen Regelungen mit steuerlicher Wirkung auf einen Zeitpunkt bis zu acht Monate vor Anmeldung des Vorgangs beim zuständigen Registergericht zurück zu beziehen. » weiterlesen

Sind Nichtanwendungserlasse zulässig?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath & Partners, München

Die obersten Finanzbehörden bedienen sich gelegentlich sog. Nichtanwendungserlasse (NAE) um die Wirkung „missliebiger“ Entscheidungen des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus zu vermeiden. Durch einen solchen Erlass wird die Finanzverwaltung angewiesen, eine Entscheidung des BFH nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. Diese Form der „Umgehung“ der Rechtsprechung ist seit jeher stark umstritten und wird heftig kritisiert. Interessanterweise gibt es derartige NAE auch fast ausschließlich im Steuerrecht. M .E. ist der zulässige Anwendungsbereich von NAE äußerst beschränkt auf besondere Einzelfälle, jedenfalls ist die heutige Praxis der Finanzverwaltung unzulässig. » weiterlesen