Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Wagniskapitalfonds – Entwurf zur Ergänzung des UStAE

RA Dr. André Blischke, Counsel bei POELLATH, Frankfurt/M.

Die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ist von der Umsatzsteuer befreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung wurde bereits mit Wirkung vom 01.07.2021 durch das sog. Fondsstandortgesetz (vom 03.06.2021, BGBl. I 2021 S. 1498) als neue dritte Variante in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG eingefügt (siehe hierzu Baaske, Steuerboard vom 08.07.2021). Der zentrale Begriff des „Wagniskapitalfonds“ wurde jedoch nicht gesetzlich definiert. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Fondsstandortgesetz wurde entschieden, dass die Konkretisierung der begünstigten Wagniskapitalfonds durch das (BMF im Verwaltungswege erfolgen soll (BT-Drucks. 19/28868, S. 114). Ein entsprechendes BMF-Schreiben zur Ergänzung des UStAE liegt inzwischen im Entwurf vor und wird nachfolgend näher beleuchtet. » weiterlesen

Rechtsprechungs-Update Managementbeteiligungen

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei POELLATH, München

In zwei aktuellen Entscheidungen (BFH vom 01.12.2020 – VIII R 21/17, DB 2021 S. 1305 und VIII R 40/18, DB 2021 S. 1172) hat der BFH nach 2016 (BFH vom 04.10.2016 – IX R 43/15, DB 2017 S. 522) erneut bestätigt, dass Erlöse aus Managementbeteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind und nicht als Tätigkeitsvergütung. In den entschiedenen Sachverhalten lag der Fokus insbesondere auf der für Managementbeteiligungen typischen disproportionalen Zeichnung von Kapitalinstrumenten (sog. „Sweet Equity“, siehe dazu Koch-Schulte, HB-Steuerboard vom 29.05.2019). Damit hätte nun für viele Sachverhalte Rechtssicherheit einkehren können. Unter den Aktenzeichen VI R 1/21 und VI R 2/21 hat der VI. Senat nun jedoch erneut zwei vom FG Baden-Württemberg entschiedene Sachverhalte (vom 26.02.2020, nur 2 K 1774/17 ist veröffentlicht) zur Entscheidung angenommen. » weiterlesen

Wird der Fondsstandort Deutschland bei der Umsatzsteuer auf Management Fee konkurrenzfähig?

RA Laura Baaske, Associate bei POELLATH, Berlin

Der Bundesrat hat am 28.05.2021 das Fondsstandortgesetz verabschiedet, das am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität Deutschlands als Fondsstandort zu stärken. Neben der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen (vgl. hierzu Koch-Schulte, HB-Steuerboard vom 24.03.2021) nimmt das Gesetz erfreulicherweise auch einen weiteren Punkt in Angriff bei dem der Fondsstandort Deutschland seit langem hinterher hinkt: die Umsatzsteuer auf Management Fee. » weiterlesen

Fondsstandortgesetz soll Verbesserungen bei der erweiterten Kürzung für Grundbesitz bringen

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und RA/StB Dr. Morten Dibbert sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Das Fondsstandortgesetz („FoStoG“) soll Verbesserungen bei der erweiterten Kürzung für Grundbesitz i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bringen. Konkret ist geplant, dass z.B. die Erträge aus Photovoltaikanlagen, der Lieferung von Strom mittels E-Ladestationen sowie die Vermietung von Betriebsvorrichtungen nicht mehr als begünstigungsschädliche Leistungen gelten und dazu führen, dass auch die Erträge aus der Nutzung und Verwaltung des eigenen Vermögens der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Bagatellgrenzen eingehalten werden und diese Leistungen ausschließlich gegenüber Mietern erbracht werden. Für Wohnungsunternehmen soll dadurch ein Anreiz für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen i.S.d. § 3 Nr. 21 EEG und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen werden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 19/28868, S. 151). » weiterlesen

Zur Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen – das Fondsstandortgesetz und mehr

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin bei POELLATH, München

Mitarbeiterbeteiligungen werden in Deutschland bisher kaum gefördert, obwohl sich Politik und Wissenschaft über den Nutzen von Mitarbeiterbeteiligungen einig sind. Mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz (Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen [Fondsstandortgesetz – FoStoG] vom 20. Januar 2021) soll es nun vor allem Start-ups steuerlich erleichtert werden, internationale Talente durch attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu gewinnen. Allerdings erfährt der Gesetzentwurf bereits vor Beschluss erhebliche Kritik. » weiterlesen