Mit dem aktuellen Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ (XQ1216448; vgl. hierzu auch Dreßler/Rogall, DB 2016 S. 2375) nimmt die Bundesregierung erneut einen Anlauf, die restriktive Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG zu entschärfen. Bereits rückwirkend ab dem 01.01.2016 soll ein neuer § 8d KStG eingeführt werden, wonach die Verluste in bestimmten Konstellationen trotz eines schädlichen Anteilseignerwechsels auf Antrag nicht untergehen. » weiterlesen