Beendet Elon Musk das Zeitalter freiberuflicher Tätigkeit?

David Hötzel

RA Dr. David Hötzel, LL.M., Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

„Was festgefügt und unveränderlich scheint, das kann sich ändern.“ (Angela Merkel in Ihrer Rede im Mai 2019 in Harvard). Dieser Denkspruch dürfte ganz besonders auf die Folgen der Digitalisierung zutreffen; diese dürften nicht zuletzt im Steuerrecht zu spüren sein. Offensichtlich und viel beschrieben ist dabei, dass die Steuerberatung selbst einem Digitalisierungsprozess unterworfen sein wird (elektronische Steuerakten; Datenauswertung durch KI, etc.). Nicht weniger spannend ist aber die Frage, wie sich das materielle Steuerrecht, die Auslegung und Interpretation der Steuergesetze selbst durch digitale Innovationen verändern wird. Dieser Themenkreis soll hier exemplarisch anhand der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit am Beispiel von Neuralink aufgeworfen werden. » weiterlesen

Keine Ist-Versteuerung für umsatzstarke Freiberufler

RA/StB Ralph Korf, München

RA/StB Ralph Korf, München

Der BFH hatte am 22. 7. 2010 (V R 4/09, DB 2010 S. 2541) entschieden, dass eine Steuerberatungs-GmbH die Ist-Versteuerung nach § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG nicht in Anspruch nehmen kann. Eine GmbH sei kraft Gesetzes zur Buchführung verpflichtet, und Zweck der Ist-Versteuerung sei es, einem nicht buchführungspflichtigen Unternehmer zu ersparen, nur für USt-Zwecke seinen Forderungsbestand zu ermitteln. Das BVerfG beschloss am 20. 3. 2013 (1 BvR 3063/10), die gegen dieses BFH-Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Mit Schreiben vom 31. 7. 2013 (IV D 2 – S 7368/10/10002 [2013/0719183], DB0604428) reagiert das BMF auf diese Entwicklung und ordnet an, dass Freiberufler i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich die USt nach vereinbarten Entgelten ermitteln müssen, wenn sie Bücher führen, auch wenn dies freiwillig geschieht. » weiterlesen