Obwohl § 50d Abs. 3 EStG eigentlich auf die Abwehr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens (sog. Treaty-Shopping) bzw. einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer EU-Richtlinie (sog. Directive-Shopping) abzielt, legt die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich der Norm weit aus und versagt in vielen Fällen die Freistellung von deutscher Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung. In der Vergangenheit war die Vorschrift daher schon häufig Gegenstand streitiger Auseinandersetzung zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen vor dem EuGH. Daran knüpft eine aktuelle Entscheidung des BFH zu sog. Mäanderstrukturen an (BFH vom 09.06.2021 – I B 60/20). Als Mäanderstrukturen werden solche Strukturen bezeichnet, in welchen zwischen zwei inländische Gesellschaften (Mutter- und Enkelgesellschaft) eine ausländische Tochtergesellschaft „zwischengeschalten“ wird. » weiterlesen