Die Begehrlichkeit kennt keine Schranke, aber die Zinsschranke

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Frei nach dem römischen Dichter und Philosoph Seneca kann mit Blick auf die seit gut fünf Jahren anzuwendende Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG) festgestellt werden, dass die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung erheblich sind. Das fünfjährige Jubiläum ist Anlass, mal zurückzuschauen.

Die Finanzverwaltung hat sehr zügig mit dem BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 (IV C 7 – S 2742-a/07/10001 [2008/0336202], BStBl. I 2008 S. 718) Erläuterungen zur Zinsschranke gegeben. Dem Vernehmen nach sollte ein weiteres BMF-Schreiben zur Escapeklausel des Eigenkapitalvergleichs (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, 8a Abs. 3 KStG) ergehen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. » weiterlesen

Die Zinsschranke hebt sich …

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Soweit ersichtlich, haben sich Finanzgerichte bisher fünfmal mit der Zinsschranke auseinandergesetzt. Stets begehrten die Steuerpflichtigen vorläufigen Rechtsschutz, also die Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter anderem aufgrund von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. Gestritten wird über eine Regelung, die dem Abzug insbesondere für Zinsen auf Drittbankdarlehen Schranken setzt. Die Vorschrift ist steuersystematisch und auch in ihren Details höchst umstritten. Das betrifft u. a. den IFRS-Bezug beim sogenannten Eigenkapital-Escape. Den vermeintlichen Escape-Varianten sind mit Ausnahme der € 3- Millionen- Grenze hohe Hürden gesetzt. In der Praxis ist auf sie kein Verlass. Es verwundert nicht, dass die Finanzgerichte AdV-Anträgen stattgegeben haben. Zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift liegen allerdings diametrale Aussetzungsbeschlüsse vor. » weiterlesen

Steuerliche Beschränkung des fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs?

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Regierungskoalition plant den Zinsabzug zu untersagen, wenn Unternehmen mit Fremdkapital erworben werden. Ein nicht nur steuerlich sondern auch volkswirtschaftlich bedenklicher Eingriff in das Steuerrecht. Anfang der Woche wurde ich von einem englischen Kollegen darauf angesprochen, ob es stimme was man hört, dass die deutsche Regierung eine Änderung des Steuerrechtes plant mit der gezielt eine Branche bzw. wirtschaftliche Aktivität verhindert bzw. benachteiligt werden soll. Der Kollege spielte dabei auf den von der Regierungskoalition verabschiedeten Maßnahmenplan (12-Punkte Papier) an der jüngst veröffentlicht wurde und unter anderem vorsieht, dass sogenannte Leveraged Buy-Outs (LBO) unerwünscht seien und deshalb ein hiermit verbundener Betriebsausgabenabzug untersagt werden soll. » weiterlesen

Verstoß der „alten“ Gesellschafter-fremdfinanzierungsbegrenzung des §8a KStG gegen DBA-rechtliche Diskriminierungsverbote!

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

Um die Gesellschafterfremdfinanzierungsregelung des „alten“ § 8a KStG ist es seit „Erfindung“ der Zinsschranke recht ruhig geworden. Immerhin beherrschte sie in den Jahren 1994 bis einschließlich 2007 die Finanzierungskonstrukte vor allem international tätiger Unternehmen. Wechselnde „Schutzschilder“ (= safe haven) für bilanzielle Eigenkapital-/Fremdkapitelrelationen und die Rechtsfolgen einer grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) mit der doppelbesteuerungsdrohenden Umqualifizierungsproblematik im ausländischen Empfängerstaat machten den Umgang mit dem „alten“ § 8a KStG nicht einfach. Die Lankhorst-Hohorst-Entscheidung des EuGH vom 12. 12. 2002, die einen Europarechtsverstoß gegen die Niederlassungsfreiheit konstatierte und das „Inlandsfiasko“ unnützer verdeckter Gewinnausschüttungen bei nahe stehenden Personen und rückgriffsberechtigten Dritten nach sich zog, hat letztlich das „Scheitern“ der thin capitalization rule und den Konzeptwechsel zur Zinsschranke ausgelöst. All dies ist Vergangenheit, beschäftigt aber in Streitfällen nach wie vor alte Betriebsprüfungen und die Finanzgerichte. Zu vermerken ist nun aktuell eine wichtige BFH-Entscheidung vom 8. 9. 2010 (I R 6/09, DB 2010 S. 2703), wonach die Altfassungen des § 8a KStG in den Streitjahren 1999 bis 2001 gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz verstoßen. » weiterlesen

Darlehensverzichtsgewinne und Wertverluste bei fremdfinanziertem Vermögen

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Wie ist mit Sachverhalten umzugehen, bei denen die Anschaffung von „steuerverstricktem“ Grundvermögen in hohem Umfang mit Fremdkapital finanziert wurde, dieses Fremdkapital aber (vermeintlich?) nicht „steuerverstrickt“ ist? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Vermögen erheblich an Wert verloren hat und in der Folge der Darlehensgläubiger bereit / gezwungen ist, auf jedenfalls  einen Teil seiner Forderungen gegen den Schuldner zu verzichten, um am Ende nicht ganz leer dazustehen.  » weiterlesen