Frei nach dem römischen Dichter und Philosoph Seneca kann mit Blick auf die seit gut fünf Jahren anzuwendende Zinsschranke (§§ 4h EStG, 8a KStG) festgestellt werden, dass die Begehrlichkeiten der Finanzverwaltung erheblich sind. Das fünfjährige Jubiläum ist Anlass, mal zurückzuschauen.
Die Finanzverwaltung hat sehr zügig mit dem BMF-Schreiben vom 4. 7. 2008 (IV C 7 – S 2742-a/07/10001 [2008/0336202], BStBl. I 2008 S. 718) Erläuterungen zur Zinsschranke gegeben. Dem Vernehmen nach sollte ein weiteres BMF-Schreiben zur Escapeklausel des Eigenkapitalvergleichs (§§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG, 8a Abs. 3 KStG) ergehen. Dies ist bislang noch nicht erfolgt. » weiterlesen