Zur Verzinsung von Gesellschafterdarlehen: Warum der Drittvergleich kein Bankvergleich ist

RA Gerald Herrmann, Attorney-at-Law, Partner bei POELLATH, München

Die Ermittlung von fremdüblichen Darlehenszinsen bei Gesellschafterdarlehen bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten und wird regelmäßig in Betriebsprüfungen aufgegriffen. Die Prüfer vertreten in letzter Zeit zunehmend (auch unter Verweis auf ein Urteil des FG Köln vom 29.06.2017 – 10 K 771/16) die Auffassung, dass die mit dem Gesellschafter vereinbarte Verzinsung nicht angemessen und deshalb zu korrigieren sei. Als (Vergleichs-)Maßstab für fremdübliche Zinsen wird dabei von den Betriebsprüfern regelmäßig ein meist vorrangig zu bedienendes und voll besichertes Bankdarlehen herangezogen und in Höhe der Zinsdifferenz eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen. Dieser Praxis hat der BFH nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (BFH vom 18.05.2021 – I R 62/17, DB 2021 S. 2604) in aller Deutlichkeit widersprochen, indem er das oben genannte Urteil des FG Köln aufhob und mit einer umfangreichen „Segelanweisung“ an das FG Köln zurückverwies. » weiterlesen

Aller guten Dinge sind drei – Rechtsprechungsänderung bei der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG, DBA-Sperrwirkung und Konzernrückhalt

StB Tobias Deschenhalm, P+P Pöllath und Partners, München

In drei Parallelentscheidungen hat der BFH seine Neuausrichtung zur steuerlichen Behandlung bei gewinnmindernden Ausbuchungen sowie Teilwertabschreibungen von grenzüberschreitenden Forderungen zwischen Konzerngesellschaften dargestellt (Urteile vom 27.02.2019 – I R 73/16, DB 2019 S. 1120; I R 51/17, DB 2019 S. 1999; I R 81/17, DB 2019 S. 2221). Mit den Urteilen ändert der BFH bisher gefestigt geglaubte Rechtsprechungsgrundsätze und richtet die steuerlichen Regelungen für Konzernfinanzierungsfragen neu aus. In rechtlicher Hinsicht hat sich der BFH in allen drei genannten Urteilen identisch geäußert, lediglich in Bezug auf den Sachverhalt liegen geringfügige Unterschiede vor. Daher wird in der nachfolgenden Urteilsdiskussion lediglich auf das Verfahren I R 73/16 näher eingegangen. » weiterlesen

BFH schafft Klarheit: Konzernrückhalt schließt Teilwertabschreibung eines Konzerndarlehens nicht aus

StB Dipl.-Kfm. Dr. Dietmar Lange, Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Dietmar Lange, Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Zulässigkeit steuerlicher Teilwertabschreibungen auf Darlehen einer (inländischen) Muttergesellschaft an ihre (ausländische) Tochtergesellschaft für Zeiträume vor Inkrafttreten von § 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG, d.h. vor dem Veranlagungszeitraum 2008, ist ein Betriebsprüfungs-Dauerbrenner. Die Thematik ist Gegenstand mehrerer Finanzgerichtsverfahren. Auch der BFH hatte sich schon mit dem Problem zu befassen. Das jüngst veröffentlichte BFH-Urteil (Urteil vom 24.06.2015 – I R 29/14, RS1123002) bringt für den Steuerpflichtigen erfreuliche Klarheit. » weiterlesen

Konkretisierungen der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Betriebsstättenbesteuerung

StB Dr. Axel Nientimp, Partner bei KPMG, Düsseldorf

StB Dr. Axel Nientimp, Partner bei KPMG, Düsseldorf

Für die  grenzüberschreitende Betriebsstättengewinnaufteilung wurde durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz der sog. Authorised OECD Approach (AOA) in nationales Recht umgesetzt (§ 1 Abs. 5 AStG) [vgl. dazu Nientimp, Steuerboard DB0471749].

Zur Konkretisierung der steuerlichen Fiktion der Betriebsstätte als eigenständiges und unabhängiges Unternehmen hat das BMF nunmehr den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung [BsGaV-E], DB0606017) veröffentlicht. » weiterlesen

Verträge zwischen nahen Angehörigen

StB Dr. Michael Best, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen stellen Finanzbehörden und Rspr. hohe Anforderungen für die steuerliche Anerkennung. Diese müssen von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Grds.  sind Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen in der gleichen Weise steuerlich anzuerkennen wie zwischen fremden Dritten. Da es jedoch innerhalb des Familienverbunds typischerweise an einem Interessengegensatz fehlt, besteht nach Auffassung der Finanzverwaltung die Gefahr, dass zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbräuchlich angewandt werden. An die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen stellt der BFH daher generell folgende (erhöhte) Anforderungen: Der Vertrag muss zivilrechtlich wirksam sein, er muss tatsächlich durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Die gegen diese erhöhten Anforderungen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG zurückgewiesen. » weiterlesen

Änderungen zur Betriebsstättenbesteuerung durch das geplante JStG 2013

StB Dr. Axel Nientimp, Partner von Deloitte, Düsseldorf

Der Referentenentwurf vom 5. 3. 2011 für ein JStG 2013 sieht in Art. 5 umfangreiche Änderungen von § 1 AStG vor, wodurch eine nationale Rechtsgrundlage für die uneingeschränkte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf grenzüberschreitende Betriebsstättenfälle geschaffen werden soll. Hierdurch soll die internationale Gewinnabgrenzung bzw. Gewinnverteilung für KapGes., PersGes. und Betriebsstätten einheitlich geregelt werden. Insbesondere soll die internationale Gewinnabgrenzung zwischen Betriebsstätten an den neuen „Authorised OECD Approach“ (AOA) angepasst werden. Da der Fremdvergleichsgrundsatz für die Betriebsstättengewinnabgrenzung im nationalen Steuerrecht bisher nur unvollständig in § 4 Abs. 1 EStG und § 12 Abs. 1 KStG kodifiziert ist, wird hier eine Lücke zu dem AOA geschlossen, wie er in dem neuen Art. 7 OECD-MA, dem Musterkommentar hierzu, sowie im OECD-Betriebsstättenbericht vom 22. 7. 2010 verstanden wird. » weiterlesen