Mit Urteil vom 21. Januar 2014 (IX R 11/13, DB 2014 S. 690 = DB0650624) hat der BFH entschieden, dass die Entgegennahme eines Bankguthabens in fremder Währung als Gegenleistung beim Verkauf von Wertpapieren ertragsteuerlich als Tausch zu behandeln ist, bei dem einerseits Wertpapiere veräußert und andererseits das Wirtschaftsgut „Fremdwährungsguthaben“ angeschafft wird. Dies gilt nach Ansicht des BFH sogar dann, wenn bereits der Kauf der verkauften Wertpapiere über ein in der Fremdwährung geführtes Konto erfolgte. Rechtsfolge hiervon ist, dass sich Währungsgewinne oder -verluste des Steuerpflichtigen nicht nach dem Tag der ursprünglichen Anschaffung des Fremdwährungsguthabens richten, sondern nach dem Tag des späteren Verkaufs der in fremder Währung erworbenen Wertpapiere einerseits und dem Umtausch des mit den Wertpapieren realisierten Veräußerungserlöses in Euro andererseits. Diese steuerlichen Folgen sind weder neu noch überraschend – sie werden in der Praxis allerdings oft übersehen oder in ihren Auswirkungen unterschätzt. Das Urteil vom 21. Januar 2014 lädt dazu ein, sich Klarheit über die ertragsteuerlichen Folgen von privaten Fremdwährungsgeschäften zu verschaffen. » weiterlesen