Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding sowie GmbH & Co. KG als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

RAin Anna Judith Kaiser, LL.M., Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

Mit seinem am 09.03.2016 veröffentlichten Urteil vom 19.01.2016 (XI R 38/12, RS1195422) hat der XI. Senat des BFH zu zwei für die Praxis bedeutsamen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen: Sowohl (1.) die Frage, ob eine geschäftsleitende Holding grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, als auch (2.) die Frage, ob eine GmbH & Co. KG Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann, hat der XI. Senat bejaht. » weiterlesen

Gute Nachricht aus Europa: Vorsteuerabzug bei Erwerber-Holding bleibt möglich

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Gute Nachrichten aus Europa sind derzeit eher selten. Eine erfreuliche Meldung gibt es jedoch: Der EuGH hat weitgehend geklärt, unter welchen Umständen eine Erwerber-Holding die von ihr im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung gezahlte Vorsteuer geltend machen kann. Dies ist möglich, wenn die Erwerber-Holding durch entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aktiv an der Verwaltung der erworbenen Beteiligung teilnimmt und hierdurch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Erwirbt die Erwerber-Holding in einer Transaktion gleichzeitig Beteiligungen, denen gegenüber sie solche Leistungen nicht erbringt, ist die Vorsteuer aufzuteilen. » weiterlesen