Viele Immobilienbesitzer können weniger Vorsteuer abziehen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Anfang 2011 war eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer in Kraft getreten, die Eigentümer von teilweise unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden betrifft. Klassischer Fall ist das Zweifamilienhaus, in dem das Erdgeschoss als Ladenlokal selbst genutzt oder an einen anderen Unternehmer vermietet ist und die Familie im Obergeschoss wohnt. Hier konnte bislang das gesamte Grundstück dem Unternehmen zugeordnet und die auf die Gebäudeherstellungskosten insgesamt entfallende Umsatzsteuer komplett als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden. Im Gegenzug musste der Anteil für die Privatnutzung über zehn Jahre hinweg zurückbezahlt werden, also eine zinslose Stundung vom Fiskus. » weiterlesen