Zwischen Personen, die zusammenleben, kommt es häufig zu Vermögensverschiebungen, auch über die üblichen Gelegenheitsgeschenke hinaus. Schenkungsteuerliche Relevanz haben diese Vermögensverschiebungen zwischen Eheleuten erst, wenn der der Freibetrag von 500.000 € innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Sind die Personen jedoch nicht miteinander verheiratet, stellt sich aufgrund des geringen Freibetrags von 20.000 € regelmäßig die Frage, wann eine Zuwendung dem Finanzamt als steuerpflichtige Schenkung anzuzeigen ist. » weiterlesen