Am 14.10.2015 hat der BFH die Entscheidung vom 22.04.2015 (IV R 13/12, DB1160935) zur Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 AO) veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die durch die Rechtsprechung bislang noch nicht entschiedene Frage, ob der Ermittlung des Gegenstandswerts eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden kann. In der Entscheidung vom 30.03.2011 (I R 61/10, DB0416934) hatte der I. Senat die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht dem Grunde nach bestätigt, die Ermittlung des Gegenstandswerts war in dem Verfahren hingegen nicht streitig. In der Praxis stellt sich die Gebührenermittlung erfahrungsgemäß als diskussionsbehaftetes Gebiet dar. Für die steuerliche Gestaltungspraxis ist die aktuelle Entscheidung des IV. Senats daher von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen