Keine Gegenrechnung zukünftiger Steuerminderungen bei der Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 14.10.2015 hat der BFH die Entscheidung vom 22.04.2015 (IV R 13/12, DB1160935) zur Ermittlung des Gegenstandswerts einer verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung (§ 89 AO) veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die durch die Rechtsprechung bislang noch nicht entschiedene Frage, ob der Ermittlung des Gegenstandswerts eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde gelegt werden kann. In der Entscheidung vom 30.03.2011 (I R 61/10, DB0416934) hatte der I. Senat die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht dem Grunde nach bestätigt, die Ermittlung des Gegenstandswerts war in dem Verfahren hingegen nicht streitig. In der Praxis stellt sich die Gebührenermittlung erfahrungsgemäß als diskussionsbehaftetes Gebiet dar. Für die steuerliche Gestaltungspraxis ist die aktuelle Entscheidung des IV. Senats daher von erheblicher praktischer Relevanz. » weiterlesen