Es ist sicherlich kein Einzelfall, dass Personen, die in einer „Lebensgemeinschaft“ leben, sich die Kosten der gemeinsamen Lebensführung teilen bzw. sich dabei gegenseitig unterstützen und sich gelegentlich „Geschenke machen“. Dies dürfte unabhängig davon gelten, ob die Beteiligten unverheiratet zusammenleben, tatsächlich verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Gleichwohl kann damit die Frage einhergehen, ob das gemeinsame Bestreiten der Ausgaben für den eigenen oder gemeinsamen Unterhalt und auch die Geschenke zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen führen können, so z.B. wenn die Zahlungen oder das Geschenk „zu hoch“ sind. Wie immer, kommt es dabei auf den Einzelfall an. » weiterlesen