Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften sind im EStG weitgehend privilegiert. Zu nennen ist die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden (§ 10b Abs. 1 EStG), die weitergehenden Abzugsmöglichkeiten bei Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung (§ 10b Abs. 2 EStG) sowie das Buchwertprivileg (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG) bei der Zuwendung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem steuerlichen Betriebsvermögen. Speziell für die Zuwendung von Mitunternehmeranteilen konnte der Steuerpflichtige bisher uneingeschränkt auf § 6 Abs. 3 EStG zurückgreifen. Mit einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. (Verfügung vom 27.07.2016, DB 2016 S. 1966) pönalisiert die Finanzverwaltung nun jedoch die Zuwendung von Anteilen einer lediglich gewerblich geprägten Mitunternehmerschaft mit einer deutlich überschießenden Rechtsfolge. » weiterlesen