Konkretisierung der Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit – keine Berücksichtigung von Vertrauensschutz

RAin Dr. Nicola van Lück, Associate bei Taylor Wessing, Düsseldorf

Nach § 60a AO werden die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, namentlich die Einhaltung der §§ 51, 59, 60 und 61 AO (sog. formelle Satzungsmäßigkeit), in dem besonderen Feststellungverfahren verbindlich attestiert. Durch die Feststellung der formellen Satzungsmäßigkeit wird Klarheit über den Status der Körperschaft geschaffen: dies ist vor allem relevant für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (vgl. § 63 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO); zudem dient die Feststellung als Grundlagenbescheid für die Körperschaftsteuerfestsetzung (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO). Mit Urteil vom 26.08.2021 (V R 11/20, DB 2022 S. 366) hat sich der BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung nach §§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO geäußert und nimmt Stellung zur Nichtberücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten bei einer erstmaligen negativen Feststellung gem. § 60a Abs. 1 AO. Insbesondere eine Satzungsänderung birgt insoweit besondere Brisanz, da sich hieraus die Verpflichtung zur Übernahme der Regelungen Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO ergeben kann; erfolgt dann keine korrekte Festlegung der Vermögensbindung in der Satzung der Körperschaft, kann der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden – und dies bis zu zehn Jahre rückwirkend (§ 61 Abs. 3 AO). Mit Vorliegen von Mängeln in der Satzung ginge zudem die reguläre Besteuerung der Körperschaft einher. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen – Politische Betätigung im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterliegt Grenzen!

RA/FAStR/FAErbR Dr. Katharina Gollan, LL.M., Associated Partner bei POELLATH, Berlin

Die Frage, inwieweit gemeinnützige Körperschaften sich politisch betätigen dürfen, war in den letzten Jahren verstärkt Gegenstand steuerpolitischer Diskussionen. Kürzlich hatte das FG München Gelegenheit, die hierzu vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze auf die Tätigkeit eines Vereins zur Förderung des Gesundheitswesens anzuwenden, der im Frühjahr 2020 anlässlich der Corona-Pandemie gegründet worden war (FG München vom 30.03.2021 – 7 V 2583/20). » weiterlesen

BFH zur Angemessenheit von Organvergütungen bei gemeinnützigen Organisationen

RA Dr. Verena Staats, Senior Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

„Machtmissbrauchs-Vorwürfe gegen Ex-AWO-Funktionäre“ (Handelsblatt vom 16.03.2016) – so oder so ähnlich häufen sich in den letzten Jahren die Schlagzeilen in der Presse. Mit Spannung wurde daher die Entscheidung des BFH vom 12.03.2020 (V R 5/17; vgl. hierzu Michel, DB 2020 S. 1932) zur Angemessenheit der Vergütung von Geschäftsführern von gemeinnützigen Organisationen erwartet. In dieser entwickelt das Gericht richtungsweisende Grundsätze, indem es zum einen feststellt, dass Maßstab einer angemessenen Vergütung der Fremdvergleich ist. Zum anderen kommt es zu dem Ergebnis, dass nicht bei jeder Mittelfehlverwendung der Verlust der Gemeinnützigkeit droht, sondern es einen sog. Bagatellvorbehalt gibt. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen: Kein Verlust der Gemeinnützigkeit bei Verlusten aufgrund der Corona-Krise

RA/FAStR Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Gemeinnützige Organisationen stehen in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen. Viele sind nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, ihre Zwecke zu erfüllen – man denke an Bildungs-, Kultur-, Sport-, Wohlfahrts- oder Gesundheitseinrichtungen. Zu den Schwierigkeiten bei der Zweckverwirklichung kommt, dass viele Non-Profit-Organisationen befürchten müssen, im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich der Mittelbeschaffung Verluste zu erleiden. Problematisch ist die Situation auch deshalb, weil die Finanzverwaltung Verluste in den Sphären des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sowie in der Vermögensverwaltung grds. als gemeinnützigkeitsschädlich ansieht (vgl. AEAO Nr. 4 bis Nr. 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), d.h. es droht grds. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Verlustjahr und damit weiterer finanzieller Schaden. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen: Vereinzelte Gestaltung führt zu Verschärfung beim Kapitalertragsteuerabzug

RA/FAStR Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin entstandenen Steuerausfälle werden auch als größter Steuerskandal der Geschichte bezeichnet. Gemeinnützige Organisationen werden in der öffentlichen Wahrnehmung mit Cum-/Ex- oder Cum-/Cum-Fällen zu Recht nicht in Verbindung gebracht. Ein Fall des FG Hessen betraf allerdings eine entsprechende Gestaltung und hatte zum Jahresbeginn 2019 weitere Verschärfungen beim Kapitalertragsteuerabzug für gemeinnützige Organisationen zur Folge (FG Hessen vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17, RS1281643; vgl. hierzu auch Amann, StR kompakt, DB1287146). » weiterlesen

Zum Feststellungsverfahren gemäß § 60a AO

RA/FAStR John Büttner ist tätig bei FPS Frankfurt/M.

Für eine (neugegründete) gemeinnützige Organisation kann das Finanzamt nach § 60a AO die Satzung der Organisation auf die Einhaltung der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung gemäß Gemeinnützigkeitsrecht hin überprüfen und im Rahmen dieses Verfahrens einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlassen. Wie weit die Prüfungsbefugnis des Finanzamts im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 60a AO reicht, hatte kürzlich das FG Baden-Württemberg zu entscheiden. » weiterlesen

Spenden ohne Grenzen – Europäischer Gerichtshof öffnet die Grenzen für den Spendenabzug

Der europaweiten Förderung steuerbegünstigter Institutionen steht grds. nichts mehr im Weg. In der Rechtssache „Persche“ hat der EuGH den Weg für grenzüberschreitende Spenden frei gemacht. Hierfür musste der EuGH gleich an mehreren Gabelungen die Weichen richtig stellen. Schon die Eröffnung des Anwendungsbereichs war strittig. Der EuGH stellte jedoch klar, dass die Kapitalverkehrsfreiheit nicht nur grenzüberschreitende Investments mit Anlageabsicht, sondern auch Spenden schützt. Hergeleitet hat das Gericht dies aus dem Anhang zur Kapitalverkehrsrichtlinie 88/361/EWG, wonach auch Schenkungen und Stiftungen zum Kapitalverkehr zählen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Geld- oder Sachspende handele.

» weiterlesen