BFH zu Genussrechten im Konzern: Kein beteiligungsähnliches Genussrecht ohne Beteiligung an stillen Reserven

RA Stefan Weinberger ist Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die Abgrenzung zwischen beteiligungsähnlichen und obligationsähnlichen Genussrechten bestimmt maßgeblich die Besteuerung von Genussrechten in Deutschland. Der BFH hat mit Urteil vom 14.08.2019 (I R 44/17, DB 2020 S. 1376) die Abgrenzung konkretisiert. » weiterlesen

Finanzverwaltung beschränkt Betriebsausgabenabzug bei Genussrechten

RA Dr. Sebastian Sumalvico, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Seit dem Erlass der bundeseinheitlich abgestimmten Verfügung der OFD NRW vom 12.05.2016
(S 2742-2016/0009-St 131, DB 2016 S. 1407) vertritt die Finanzverwaltung entgegen der herrschenden Meinung eine neue Sichtweise in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Genussrechten. Hiernach wird der Betriebsausgabenabzug von Ausschüttungen auf fremdkapitalähnliche Genussrechte weitestgehend ausgeschlossen, was bei Genussrechtsemittenten zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen führen kann. » weiterlesen

Besteuerung von Genussrechten als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

Der VI. Senat des BFH (zuständig für Lohnsteuer) hatte in seiner Entscheidung vom 17.6.2009 (VI R 69/06, DB0334965) bereits angedeutet, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durchaus insgesamt den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der VIII. Senat (zuständig für die Besteuerung von Kapitaleinkünften) scheint diese Auffassung nun zu teilen (Urteil vom 5.11.2013, VIII R 20/11, DB0648854). Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen danach entweder der Besteuerung als Gehaltsbestandteil oder als Kapitalertrag. Eine Aufteilung der Erlöse für Zwecke der Besteuerung ist nach Auffassung des VIII. Senats nicht vorgesehen. » weiterlesen