Durch den Beschluss des Bundestags vom 26.04.2017 werden künftig kleine und mittelständische Unternehmen bei Steuern und Bürokratie entlastet. Bisher war eine Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG nur möglich, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 € nicht überstiegen. Der Bundestag billigte nun eine entsprechende Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 € ohne Umsatzsteuer. » weiterlesen
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Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter – ein Chaos
Die Koalition hat in der Steuergesetzgebung bekanntlich keinen guten Start gehabt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das nach der Koalitionsvereinbarung auch ein Schritt in Richtung Steuervereinfachung sein sollte, hat zu weiteren Verkomplizierungen geführt. » weiterlesen