Selbst grundsätzliche Fragen zum steuerlich relevanten Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens scheinen ungeklärt. Das muss verwundern. Denn die potenziellen Folgen bei Nichtbeachtung der mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte verbundenen Pflichten können weit über die persönliche Haftung hinausgehen. Ein Risiko, das deshalb beängstigend ist, weil das materielle Steuerrecht und das Steuerstrafrecht oft nicht Hand in Hand gehen. So werden, offenbar ohne hinreichende Kenntnis der materiellen Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen und hohe Freiheitsstrafen in den Raum gestellt. » weiterlesen
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Homeoffice – The New Normal! – Betriebsstätten durch „Heimarbeit“?
Die Covid-19-Pandemie hat(te) uns mit dem Aufruf zum „Stay at home“ fest im Griff. Arbeitnehmer mussten (und müssen) daher zahlreich im Homeoffice tätig werden. Dieses disruptive Element wird sich auch künftig auf die Arbeitswelt auswirken. So erwartet nicht nur die „New Work“-Bewegung, dass der Trend zum Homeoffice auch nach der Pandemie anhalten und die Mobilität weiter zunehmen wird. Daher ist es bereits heute wichtig, sich u.a. mit den steuerlichen Folgen des Homeoffice auseinanderzusetzen. Bereits im rein inländischen Fall kann das Homeoffice zu steuerlichen Effekten (z.B. im Rahmen der gewerbesteuerlichen Zerlegung) führen, wenn eine Betriebsstätte nach deutschem Recht (z.B. im Fall eines Geschäftsführers) gegeben ist. Ergibt sich das Homeoffice auch im internationalen Kontext, können zudem erhebliche Komplexitätssteigerungen und Unsicherheiten bei der steuerlichen Einordnung auftreten. Sowohl in Bezug auf die Tatbestände als auch auf die Rechtsfolgen ist dabei stets zu trennen zwischen dem jeweils nationalen Recht und dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). » weiterlesen