Veräußert eine Muttergesellschaft sämtliche Anteile an ihrer Tochtergesellschaft stellt dies einen umsatzsteuerbaren, jedoch grundsätzlich nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG umsatzsteuerfreien Vorgang dar. In Bezug auf die mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen kann dann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Ein entsprechender Vorsteuerabzug ist jedoch möglich, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG darstellt. Mit der Frage, wann eine solche Anteilsveräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen kann, hat sich der BFH in seiner Entscheidung vom 18.09.2019 (XI R 33/18) beschäftigt. » weiterlesen
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Umsatzsteuer beim Asset Deal mit Immobilien: Neues vom BFH zum Erwerb vom Projektentwickler und zur Option
Bei Immobilientransaktionen bereitet die Abgrenzung zwischen nicht umsatzsteuerbarer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) und steuerbarer Grundstückslieferung insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten, wenn ein Projektentwickler an einen Bestandshalter verkauft und hierbei bereits Flächen vermietet sind. In einem jüngst veröffentlichten Urteil widmete sich der BFH (BFH vom 12.08.2015 – XI R 16/14, DB1187746) diesem Fall und sieht in Abweichung zur Finanzverwaltung die Voraussetzungen einer GiG unter bestimmten Bedingungen als erfüllt an. In einem weiteren Urteil entschied derselbe Senat des BFH (BFH vom 21.10.2015 – XI R 40/13, RS1187751), dass die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht einer steuerbaren Grundstückslieferung nur im notariellen Kaufvertrag, nicht aber in einem – notariell beurkundeten – Nachtrag zum Kaufvertrag ausgeübt werden darf. Eine im Nachtrag ausgeübte Option sei unwirksam, so dass im Ergebnis eine umsatzsteuerfreie Veräußerung vorläge. Nachfolgend soll das erste Urteil etwas näher betrachtet werden. » weiterlesen