Kein Halbabzugsverbot bei TW-Abschreibungen auf Gesellschafterdarlehen

Die Finanzverwaltung hat vor dem BFH eine beachtliche Niederlage erlitten. Dieser hat mit zwei Urteilen vom 18.4.2012 (X R 5/10 und X R 7/10) entschieden, dass das Halbabzugsverbot auf Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen und auf Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaften entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht anwendbar ist. » weiterlesen

Forderungsverzicht und Konzernrückhalt

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei Pöllath + Partners, München

Möglicherweise kommt bei der Lösung der Probleme, die der Forderungsverzicht eines Gesellschafters für eine kränkelnde Gesellschaft verursacht („Verzichtsgewinn“) von unerwarteter Seite Unterstützung: Die Finanzverwaltung hat im März diesen Jahres Bemerkenswertes über die Auswirkungen des Konzernrückhaltes auf Gesellschafterdarlehen geschrieben. Die entscheidende Frage der Werthaltigkeit stellt sich in neuem Licht dar. Zur Erinnerung: Aus Sicht eines darlehensgebenden Gesellschafters kann die fehlende Werthaltigkeit einer Forderung gegen eine Tochtergesellschaft dazu führen, dass auf die Forderung eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist. » weiterlesen

Schicksal von nachrangigen Gesellschafterdarlehensforderungen bei Liquidation

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

Einige Finanzämter sollen die Auffassung vertreten, dass ein faktischer Verzicht von Gesellschafterdarlehen oder der “Wegfall“ einer entsprechenden Schuld aus sonstigen Gründen anzunehmen sei, wenn eine GmbH ihr „letztes Vermögen“ verkauft, um mit dem Erlös alle bestehenden Drittschulden vollständig zu tilgen. Dieser fiktive Verzicht solle bei der GmbH zu einem steuerbaren Gewinn führen, der oft wegen gesetzlicher Verrechnungsbeschränkungen (Mindestbesteuerung / Verlustwegfall gem. § 8c KStG) nicht uneingeschränkt mit Verlustvorträgen verrechnet werden könnte. Es entstünde dann eine Steuerforderung des Fiskus, die unter Umständen mit den Forderungen von Drittgläubigern konkurrieren könnte. Diese Auffassung ist unzutreffend. Sie führt zu zweifelhaften wirtschaftlichen Ergebnissen; vor allem aber kann sie die Geschäftsführer unnötig verunsichern. » weiterlesen

Notleidende Gesellschafterdarlehen – nur eine „merkwürdige Unwucht“?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei Pöllath + Partners, Berlin

In Krisenzeiten wird die praktische Gestaltungsberatung geradezu „auf den Kopf gestellt“. Stand in guten Zeiten die Optimierung der Steuerbelastung auf (mögliche) künftige Gewinne im Vordergrund, geht es aktuell im Zusammenhang mit wirtschaftlich dringend erforderlichen Umstrukturierungen und Sanierungen darum, prohibitive Steuerbelastungen auf reale Verluste zu vermeiden. » weiterlesen