BFH befasst sich erneut mit der Zinsschranke – Keine Zusammenrechnung von Vergütungen für Fremdkapital von qualifiziert beteiligten Gesellschaftern

StB Dipl.-Kfm. Dr. Dietmar Lange, Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

StB Dipl.-Kfm. Dr. Dietmar Lange, Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Dass die Zinsschranken-Regelung (§§ 4h EStG und 8a KStG) streitanfällig sein würde, wurde bereits bei ihrer Einführung vom Schrifttum prognostiziert. Seither sind die Vorschriften mehrfach Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren gewesen. Erst vor kurzem hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranken-Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH vom 14.10.2015 – I R 20/15, DB 2016 S. 321; vgl. dazu auch München/Mückl, DB 2016 S. 497). In einem weiteren Verfahren (BFH vom 11.11.2015 – I R 57/13, DB 2016 S. 505) brauchte der BFH hingegen „nur“ eine materiell-rechtliche Frage zur Gesellschafterfremdfinanzierung zu entscheiden. » weiterlesen

Zinsschranke – empirische Relevanz und Rechtsunsicherheiten drängen zu gesetzlichen Korrekturen

Empirische Studien auf Basis von Handelsbilanzdaten und Unternehmensbefragungen belegen, dass die Zinsschranke eine Vielzahl von großen Konzernbetrieben erfasst. Den Studien zufolge schwankt die Zahl an betroffenen Unternehmen zwischen 561 und 1824 Unternehmen. Aufgrund von operativen Verlusten liegt die Fallzahl an Unternehmen, die eine effektive Mehrbelastung erfahren, zwischen 249 bis 835. Insbesondere das Grundstücks- und Wohnungswesen und der Dienstleistungssektor sind stark von der Zinsschranke betroffen. Im Handel und verarbeitenden Gewerbe wird eine vergleichsweise durchschnittlich bis hohe Relevanz der Zinsschranke identifiziert. » weiterlesen