Dass die Zinsschranken-Regelung (§§ 4h EStG und 8a KStG) streitanfällig sein würde, wurde bereits bei ihrer Einführung vom Schrifttum prognostiziert. Seither sind die Vorschriften mehrfach Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren gewesen. Erst vor kurzem hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Zinsschranken-Regelung aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH vom 14.10.2015 – I R 20/15, DB 2016 S. 321; vgl. dazu auch München/Mückl, DB 2016 S. 497). In einem weiteren Verfahren (BFH vom 11.11.2015 – I R 57/13, DB 2016 S. 505) brauchte der BFH hingegen „nur“ eine materiell-rechtliche Frage zur Gesellschafterfremdfinanzierung zu entscheiden. » weiterlesen