Der BFH hat jüngst entschieden, dass nach einem Verkauf von Anteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteiligen Gesellschaftsschulden die für die AfA maßgeblichen Anschaffungskosten des Erwerbers erhöhen (BFH vom 03.05.2022 – IX R 22/19 (DB 2022 S. 2383) und hat damit der Vorinstanz (FG Köln vom 10.10.2018; s. hierzu bereits Escher, Steuerboard vom 20.07.2020) widersprochen. Dies eröffnet ggf. die Option, zusätzliches AfA-Volumen ohne persönliche Aufwendungen des Erwerbers zu generieren, was sich in vielen Fällen günstig auswirkend wird. Gleichwohl lässt die Entscheidung einige wesentliche Fragen offen, insbesondere, ob dies unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft gelten kann bzw. ob dies auch bei einer reinen Anteilsschenkung gelten würde. Auch die Perspektive des Übertragenden (Verwirklichung eines Einkommensteuer-Tatbestandes?) wird (schon mangels Entscheidungserheblichkeit) nicht in den Blick genommen. » weiterlesen
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Anteilsschenkung als Veräußerungsvorgang? Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Köln vom 10.10.2018 – 9 K 3049/15 (EFG 2019 S. 1976)
Werden Anteile an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft verschenkt, so reduzieren Gesellschaftsschulden die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage; das Schenkungsteuerrecht fingiert insoweit eine teilentgeltliche Übertragung (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Dies eröffnet Potenzial z.B. für schenkungsteueroptimierte Übertragungen von Anteilen an Immobiliengesellschaften, die sich langfristig „selbst entschulden“. » weiterlesen