Der Deutsche Bundestag hat am 21.05.2021 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) beschlossen und darin – über die Vorgaben der EU-Anti-Steuervermeidungs-richtlinie hinaus – auch die Bestimmungen zur Wegzugssteuer für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen verschärft. Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für den 25.06.2021 geplant. Das Gesetz ist seit Ende 2019 in Planung und hat sich seitdem, zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung, wenig verändert (vgl. zur Wegzugsbesteuerung in der Fassung des ersten Gesetzesntwurfs Escher, Steuerboard vom 16.01.2020). Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird und für alle Wegzüge ab dem 01.01.2022 gelten wird (§ 21 Abs. 1 AStG-neu). Die mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen könnten dazu führen, dass die Anzahl der Wegzüge in diesem Jahr rapide ansteigen wird und man im Nachhinein möglicherweise von einer Flucht von Unternehmern und Unternehmerfamilien aus Deutschland sprechen kann. » weiterlesen