Für die Steuerbefreiung eines Familienheims ist zu unterscheiden, ob der Erwerber von vornherein daran gehindert ist, die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen oder ob die Nutzung innerhalb der Behaltensfrist beendet wurde. Das FG Düsseldorf hat sich mit Urteil vom 08.01.2020 (4 K 3120/18 Erb) zum rückwirkenden Entfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht die Selbstnutzung des Familienheims hindern, geäußert. » weiterlesen