Der vom Unternehmer im Rahmen der lebzeitigen Übertragung seines Unternehmens oder von Anteilen am Unternehmen auf den Nachfolger vorbehaltene Nießbrauch erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Einerseits kann der Unternehmer durch den Nießbrauch – bei entsprechend umsichtiger Vertragsgestaltung – eine erbschaftsteuergünstige Übertragung vornehmen und andererseits weiterhin dauerhaft an den Erträgen des übertragenen Unternehmens teilhaben sowie Einfluss auf die laufende Geschäftsführung des Unternehmens nehmen. Nach der BFH-Rechtsprechung ist der vom Unternehmer vorbehaltene Nießbrauch auch nicht als Gegenleistung im ertragsteuerlichen Sinne für die Übertragung anzusehen, so dass jedenfalls insoweit keine Realisierung stiller Reserven droht (BFH vom 24.04.1991 – XI R 5/83, DB 1991 S. 1860, ständige Rechtsprechung). Nach einem neuen Urteil des BFH (BFH vom 25.01.2017 – X R 59/14, DB 2017 S. 1813) birgt der Vorbehalt eines Nießbrauchs bei der Unternehmensübergabe an die nächste Generation gleichwohl das nicht unerhebliche Risiko, dass die steuerneutrale Buchwertfortführung dabei versagt wird. Einkommensteuerlich würde die Übertragung dann beim Übertragenden wie ein Verkauf des Unternehmens zum Verkehrswert behandelt, freilich ohne dass der Übertragende einen korrespondierenden Mittelzufluss hat. » weiterlesen
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Shopping-Center können gewerbesteuerfrei vermietet werden
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 14.07.2016 (IV R 34/13, DB 2016 S. 2697) für Entspannung bei Vermietern von Einkaufs- und Fachmarktzentren gesorgt. Die Vermietung erfolgt danach auch dann noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung und führt nicht zu gewerblichen Einkünften, wenn der Vermieter neben der Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb und die Infrastruktur des Einkaufszentrums typischen Nebenleistungen erbringt, insbesondere Parkplätze und Gemeinschaftstoiletten betreibt, die Bewachung des Objekts und die Reinigung der Gemeinschaftsflächen übernimmt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. » weiterlesen
Private Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit
Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist regelmäßig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dabei geht es i. d. R. um Fälle des Grundstücks- und Wertpapierhandels. In einem etwas exotischeren Fall hatte der BFH kürzlich über die steuerliche Einordnung des Erwerbs von gebrauchten Lebensversicherungen zu entscheiden. In seiner Entscheidung über diesen Sonderfall hat der BFH die Bedeutung der qualitativen Kriterien für die Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bekräftigt und das Abstellen auf bloß quantitative Merkmale abgelehnt. Gleichzeitig hat er eine Streitfrage bezüglich der gewerblichen Prägung en passant geklärt. » weiterlesen