Der Markt für Gewerbeimmobilien boomt seit geraumer Zeit. Die Motive zum Erwerb einer Gewerbeimmobilie sind unterschiedlich. Investoren sind entweder an einer stabilen langfristigen Investition interessiert, die laufende und nahezu gleichbleibende Erträge abwirft, oder aber setzen auf die Wertsteigerung, die bei einem späteren Verkauf, dem sogenannten Exit, realisiert werden kann. Eine wesentliche Rolle spielen unabhängig davon die steuerlichen Rahmenbedingungen, die bereits beim Erwerb, aber auch über die Haltedauer bis zum Verkauf maßgeblich auf die Wirtschaftlichkeit des Investment Einfluss nehmen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Gewerbesteuer
Ausschluss der erweiterten Kürzung auch bei Splitterbeteiligung
Grundbesitz unterfällt grundsätzlich der Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zur Vermeidung dieser Doppelbelastung sieht das Gewerbesteuerrecht mit § 9 Nr. 1 GewStG eine besondere Kürzungsvorschrift vor. Die einfache Kürzung (Satz 1) gewährt eine pauschale Kürzung der Gewerbesteuer. Zudem kann auf Antrag durch die sog. erweiterte Kürzung (Satz 2) eine vollständig gewerbesteuerliche Freistellung erzielt werden. Voraussetzung für die erweiterte Kürzung ist, dass der Gewerbebetrieb ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Die Regelung enthält aber weitere Beschränkungen. So scheidet eine Kürzung auch dann aus, wenn der Grundbesitz zumindest teilweise einem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen der Gesellschaft dient (§ 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG), wie z.B., wenn ein Grundstücksteil an einen Gesellschafter vermietet wird. Mit dem Merkmal des „Dienens“ hat sich der BFH in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt. » weiterlesen
Die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags
Bei der grenzüberschreitenden Steuerstrukturierung ist sie ein wichtiger Aspekt, im Rahmen der Tax Compliance ein schwer handhabbares Besteuerungsregime und für die OECD sowie die Europäische Union ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen. Die Rede ist von der Hinzurechnungsbesteuerung. Diese führt dazu, dass bestimmte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland besteuert werden, selbst wenn dem deutschen Gesellschafter tatsächlich keine Einkünfte zufließen. Diese Einkünfte unterliegen nicht nur der vollen Körperschaft- und Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, weshalb eine substantielle steuerliche Mehrbelastung im Vergleich zu einem nationalen Fall droht. Daran änderten auch die Neuregelungen durch das ATADUmsG nichts, welche die sekundärrechtlichen Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) in nationales Recht umsetzen sollten. Vielmehr erhärten sie die europarechtlichen Bedenken gegen die nationale Hinzurechnungsbesteuerung und beleben die Diskussionen um die Hinzurechnungsbesteuerung im Allgemeinen und insbesondere um deren gewerbesteuerlichen Auswirkungen merklich. » weiterlesen
Ein Dauerbrenner: Gewerbesteuerpflicht von Immobiliengesellschaften bei Einschaltung von Dienstleistern – Schafft der BFH nun Klarheit?
Insbesondere bei Investitionen mit grenzüberschreitenden Strukturen in Immobilien, die in Deutschland belegen sind, gibt es seit vielen Jahren ein Thema, welches bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen bzw. Feststellungen führt: Begründet eine (ausländische) Immobiliengesellschaft eine Betriebsstätte in Deutschland, die zu einer Gewerbesteuerpflicht führt, wenn bestimmte Tätigkeiten vom Eigentümer auf eine Dienstleistungsgesellschaft (z.B. Asset Manager oder Hausverwalter) übertragen werden? Diese Fragestellung kann auch für den reinen Inlandsfall eine steuerliche Relevanz haben. In einer am 11.08.2022 veröffentlichten Entscheidung hat sich der BFH (Urteil vom 23.03.2022 – III R 35/20) zu dieser Frage geäußert und seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik weiter konkretisiert. Nicht nur in der Immobilienbranche dürfte dieses Urteil einiges an Aufmerksamkeit erfahren. » weiterlesen
Anwendungsfragen zu den gleichlautenden Erlassen zu den Unschädlichkeitsgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vom 17.06.2022
Wenn ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen lediglich eigenes Grundvermögen verwaltet und nutzt, kann es den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Ab dem Erhebungszeitraum 2021 können Immobilienunternehmen neben der ausschließlichen Vermietung nunmehr im Rahmen eng gefasster Bagatell- bzw. Unschädlichkeitsgrenzen Mietnebenleistungen anbieten. Am 20.06.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder hierzu gleichlautende Erlasse zu Anwendungsfragen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung vom 17.06.2022 veröffentlicht. » weiterlesen
Neue Bagatellgrenzen bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Wenn ein Unternehmen lediglich eigenes Grundvermögen verwaltet und nutzt, kann es den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Unsicherheit herrschte bisher über die Voraussetzungen der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundvermögens. Infolge einer Gesetzesänderung dürfen Immobilienunternehmen ab dem Erhebungszeitraum 2021 neben der ausschließlichen Vermietung im Rahmen eng gefasster Bagatell- bzw. Unschädlichkeitsgrenzen nunmehr Mietnebenleistungen anbieten. » weiterlesen
Fallstricke im Hinblick auf die Gewerbesteuer bei unterjähriger Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
Werden Anteile an Mitunternehmerschaften i.S.v. § 15 EStG veräußert, kommt es im Hinblick auf die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer (zzgl. SolZ) auf der einen Seite und im Hinblick auf die Gewerbesteuer auf der anderen Seite zum Auseinanderfallen der Besteuerungsfolgen. Während für die Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer das Transparenzprinzip gilt (d.h. die Besteuerungsfolgen werden auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter/Mitunternehmer gezogen), ist die Personengesellschaft für gewerbesteuerliche Zwecke selbst Steuerschuldner. » weiterlesen
Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer: Wird endlich gut, was lange währt?
Das Hessische Finanzgericht hat vor einiger Zeit einem Steuerpflichtigen erstmals den Abzug ausländischer Quellensteuern von der deutschen Gewerbesteuer ermöglicht (Urteil vom 26.08.2020 – 8 K 1860/16, Rev. eingelegt). Damit könnte sich endlich auch in der Praxis durchsetzen, worüber man sich im Schrifttum schon länger weitgehend einig war (vgl. zur Diskussion der vergangenen Jahrzehnte Töben, Ubg 2021 S. 357). Um welche Fälle geht es? Inländische Steuerpflichtige, die ausländische quellensteuerbelastete Einkünfte – z.B. Zinsen oder Dividenden – erzielen, können die ausländische Quellensteuer regelmäßig auf die in Deutschland anfallende Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechnen. Das schreiben die jeweiligen DBA (Art. 23B OECD-MA) i.V.m. § 34c EStG vor. Hierdurch wird eine Doppelbesteuerung oft bereits vollständig vermieden, weil die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuerlast ausreichend hoch ist, um die Quellensteuer voll anzurechnen. » weiterlesen