Von einer sog. Betriebsaufspaltung ist die Rede, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt ist. Diese Aufteilung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen für dessen Betrieb erforderliche Wirtschaftsgüter (wesentliche Betriebsgrundlagen) zur Nutzung überlässt (sog. sachliche Verflechtung) und Besitz- und Betriebsunternehmen einheitlich beherrscht werden (sog. personelle Verflechtung). Die steuerliche Folge ist so einfach wie weitreichend: Das Besitzunternehmen übt keine vermögensverwaltende Tätigkeit (Nutzungsüberlassung) aus, sondern wird zum Gewerbebetrieb. Handelt es sich beim Besitzunternehmen um eine gemeinnützige Stiftung, führt die Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 17.11.2020 (I R 72/16) erstmals entschieden, dass diese steuerlichen Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn das Betriebsunternehmen seinen Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland hat. » weiterlesen
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Fondsstandortgesetz soll Verbesserungen bei der erweiterten Kürzung für Grundbesitz bringen
Das Fondsstandortgesetz („FoStoG“) soll Verbesserungen bei der erweiterten Kürzung für Grundbesitz i.S.d. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG bringen. Konkret ist geplant, dass z.B. die Erträge aus Photovoltaikanlagen, der Lieferung von Strom mittels E-Ladestationen sowie die Vermietung von Betriebsvorrichtungen nicht mehr als begünstigungsschädliche Leistungen gelten und dazu führen, dass auch die Erträge aus der Nutzung und Verwaltung des eigenen Vermögens der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Bagatellgrenzen eingehalten werden und diese Leistungen ausschließlich gegenüber Mietern erbracht werden. Für Wohnungsunternehmen soll dadurch ein Anreiz für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen i.S.d. § 3 Nr. 21 EEG und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen werden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 19/28868, S. 151). » weiterlesen
Der Mythos um die mitvermietete Einbauküche bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung hat für viele Immobilienunternehmen eine zentrale Bedeutung. So kann ein Unternehmen, wenn es lediglich Grundvermögen verwaltet und nutzt, den hieraus resultierenden Ertrag aus dem Gewerbeertrag herauskürzen – und spart so die grundsätzlich hierauf anfallende Gewerbesteuer. Unsicherheit herrscht, welche mitvermieteten Vorrichtungen/Gegenstände einer solchen erweiterten Gewerbesteuerkürzung entgegenstehen können. In der Praxis tauchen Fälle auf, in denen sogar die Mitvermietung von Einbauküchen in einer Wohnimmobilie als schädliche Tätigkeit angesehen wurde. » weiterlesen
Beendet Elon Musk das Zeitalter freiberuflicher Tätigkeit?
„Was festgefügt und unveränderlich scheint, das kann sich ändern.“ (Angela Merkel in Ihrer Rede im Mai 2019 in Harvard). Dieser Denkspruch dürfte ganz besonders auf die Folgen der Digitalisierung zutreffen; diese dürften nicht zuletzt im Steuerrecht zu spüren sein. Offensichtlich und viel beschrieben ist dabei, dass die Steuerberatung selbst einem Digitalisierungsprozess unterworfen sein wird (elektronische Steuerakten; Datenauswertung durch KI, etc.). Nicht weniger spannend ist aber die Frage, wie sich das materielle Steuerrecht, die Auslegung und Interpretation der Steuergesetze selbst durch digitale Innovationen verändern wird. Dieser Themenkreis soll hier exemplarisch anhand der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit am Beispiel von Neuralink aufgeworfen werden. » weiterlesen
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II
Mit seinen am 27.02.2020 veröffentlichten Urteilen hat der BFH in zwei Parallelentscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns („EBG“) I und II geurteilt (BFH vom 11.07.2019 – I R 26/18, DB 2020 S. 425) und I R 13/18, DB 2020 S. 427) und widerspricht damit den Ausführungen der Finanzverwaltung in Tz. 22.13 im Umwandlungssteuererlass. » weiterlesen
Steine statt Brot – Neues von der sog. „gewerblichen Aufwärtsinfektion“
Mit Urteil vom 06.06.2019 – IV R 30/16 hat der BFH entschieden, dass alle Einkünfte einer selbst nicht gewerblich tätigen oder geprägten Personengesellschaft (Obergesellschaft), die ihrerseits an einer gewerblich tätigen, gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist, auch dann als gewerbliche Einkünfte zu besteuern sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG), wenn die Beteiligung an der Untergesellschaft und die Höhe der daraus erzielten Einkünfte ihrem Umfang nach geringfügig sind. In anderen Worten: Solange nicht die gewerbliche Tätigkeit der Untergesellschaft geringfügig ist, führt ihre gewerbliche „Infektion“ immer zur gewerblichen „Aufwärtsinfektion“ der Obergesellschaft. Die Folgen dieses Urteils für vermögensverwaltende Personengesellschaften, die bei der Auswahl ihrer Investments nicht größtmögliche steuerliche Vorsicht walten lassen, können dramatisch sein. Erstaunlicherweise sollen die Folgen der Aufwärtsinfektion nach dem Urteil vom 06.06.2019 allerdings nicht für die Gewerbesteuer gelten. » weiterlesen
JStG 2019: Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit sollen geändert werden
Die Regelungen zur fiktiven Gewerblichkeit lassen dem Grunde nach z.B. vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften zu gewerblichen Personengesellschaften werden. Das hat steuerliche Folgen, die weder insgesamt positiv noch zwingend negativ sein müssen. Eine der wichtigsten Folgen ist jedenfalls die sachliche Gewerbesteuerpflicht dieser Personengesellschaften. Eine weitere ist – bei Umqualifikation von originär vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften – die dauerhafte steuerliche Verstrickung der eingesetzten Wirtschaftsgüter. § 15 Abs. 3 EStG enthält insoweit mehrere Alternativen, die u.a. diese Rechtsfolgen auslösen können. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit hatte das BVerfG zuletzt mit Beschluss vom 15.01.2008 (1 BvL 2/04, RS0707909) bestätigt. Im Streit um die Details möchte der Gesetzgeber nun im Rahmen des Referentenentwurfs des „JStG 2019“ eine Änderung herbeiführen. » weiterlesen
Großer Senat: Tochtergesellschaften verhindern die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht
Entscheidungen des Großen Senats (GrS) des BFH sind eine Ausnahme und verdienen besondere Aufmerksamkeit. Jüngst hatte der GrS darüber zu befinden, ob einer Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht, wenn sie Grundbesitz nur mittelbar über die Beteiligung an einer vermögensverwaltenden GbR verwaltet (Beschluss vom 25.09.2018 – GrS 2/16, DB 2019 S. 762). Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden und beendet eine für die Praxis erhebliche Streitfrage, die auch in diesem Forum mehrfach diskutiert wurde (vgl. Matyschok, Steuerboard vom 09.11.2016; Herrmann, Steuerboard vom 23.01.2015). Der GrS hat zugunsten der Steuerpflichtigen eine abschließende Entscheidung gefunden. Die Entscheidung des GrS ist nicht nur inhaltlich gelungen, sondern auch sehr lesenswert. Wie alle Entscheidungen von diesem Gremium gibt sie einen umfassenden Überblick zum Thema „erweiterte Gewerbesteuerkürzung“ und fasst Gesetzeshistorie sowie die Behandlung durch Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung verständlich zusammen. » weiterlesen