Der Erhalt gewerbesteuerlicher Verlustabzüge im Zusammenhang mit Umstrukturierungsvorgängen bereitet der Praxis zunehmend Probleme. Rechtsgrundlage dafür ist § 10a GewStG, der nur einen zeitlich unbegrenzten Verlustvortrag, keinen Verlustrücktrag kennt und die Grundsätze der Mindestbesteuerung – soweit die 1-Mio.-Euro-Grenze überschritten ist – undifferenziert anzuwenden verlangt, im Schlussbesteuerungsfall ein durchaus ernst zu nehmendes Verfassungsproblem (vgl. allerdings das BMF-Schreiben vom 5. 1. 2009 – IV C 7 – G 1427/0, DB 2009 S. 877). » weiterlesen