Die vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft

RA Dr. Julian Schick, Associate bei POELLATH, Berlin

Die Stiftung & Co. KG gilt noch heute als Exotin unter den Rechtsformen, deren zivilrechtliche Zulässigkeit nicht unumstritten ist (vgl. Theuffel-Wehrhahn, ZStV 2022 S. 43 ff.). Dagegen schaffte der BFH nun durch sein Urteil vom 27.04.2022 (II R 9/20) ein Stück mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dieser Rechtsform für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer. „Eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.“ Mit dieser Klarstellung bestätigt der BFH die Entscheidung des FG Münster in der Vorinstanz (dazu bereits: Weiten, HB Steuerboard vom 20.05.2020) sowie die nahezu einhellige Auffassung zum Ertragsteuerrecht. Daneben stellte der BFH auch klar, welches Finanzamt darüber entscheidet, ob ein gesondertes Wertfeststellungsverfahren erfolgt sowie darüber, wie die Feststellungsgegenstände zu qualifizieren sind. » weiterlesen

Die Neufassung § 50i EStG oder: Zurück auf Start

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Kaum eine Vorschrift des deutschen Steuerrechts wurde in den letzten Jahren so intensiv diskutiert und kritisiert wie § 50i EStG. Vor allem der weit überschließende Wortlaut des Absatzes 2 führte dazu, dass geplante Umwandlungen oder Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen mit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft als Obergesellschaft seit 2014 nicht mehr umgesetzt wurden. » weiterlesen