Das FG Münster hat mit jüngst veröffentlichtem Urteil vom 27.02.2020 (3 K 3593/16), soweit ersichtlich, als erstes Finanzgericht entschieden, dass eine lediglich vermögensverwaltend tätige Stiftung & Co. KG nicht nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, wenn eine Familienstiftung ausschließlich persönlich haftende und geschäftsführungsbefugte Komplementärin ist. Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass die Kommanditanteile an der Stiftung & Co. KG mangels Betriebsvermögen nicht den erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG unterfielen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: gewerbliche Prägung
Gewerblich geprägte Personengesellschaft – Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wirkt auch im Steuerrecht
Auch eine nicht gewerblich tätige Personengesellschaft kann als sogenannte gewerblich geprägte Personengesellschaft Einkünfte aus § 15 EStG generieren, wenn die persönlich haftenden Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind und auch nur solche zur Geschäftsführung befugt sind. (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Für den Fall, dass die maßgebliche Gesellschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, war nach bisheriger Rechtsprechung des BFH unter Umständen eine Qualifikation als gewerblich geprägte Personengesellschaft im Sinne dieser Vorschrift auch dann möglich, wenn einer der Gesellschafter eine natürliche Person war. Der BFH hat nun in einem bisher wenig beachteten Beschluss vom 22.09.2016 – IV R 35/13 (DB 2016 S. 2700) festgestellt, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mindestens einer natürlichen Person als Gesellschafter keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sein kann. » weiterlesen
Gewerbliche Prägung und Entprägung von geschlossenen Fonds – sticht Aufsichtsrecht das Steuerrecht?
In letzter Zeit wurden teilweise Bedenken geäußert, ob (extern verwaltete) geschlossene Fonds weiterhin als vermögensverwaltende Personengesellschaften, d. h. steuerlich neutral, errichtet werden können. Ungemach soll dabei nicht vom Steuer-, sondern vom Aufsichtsrecht drohen. » weiterlesen
Private Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit
Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist regelmäßig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Steuerzahler und Finanzverwaltung. Dabei geht es i. d. R. um Fälle des Grundstücks- und Wertpapierhandels. In einem etwas exotischeren Fall hatte der BFH kürzlich über die steuerliche Einordnung des Erwerbs von gebrauchten Lebensversicherungen zu entscheiden. In seiner Entscheidung über diesen Sonderfall hat der BFH die Bedeutung der qualitativen Kriterien für die Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bekräftigt und das Abstellen auf bloß quantitative Merkmale abgelehnt. Gleichzeitig hat er eine Streitfrage bezüglich der gewerblichen Prägung en passant geklärt. » weiterlesen