Optierende Personenhandelsgesellschaft und ertragsteuerliche Organschaft

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, ypog.law, Köln

Die ab dem 01.01.2022 durch das KöMoG vom 25.06.2021 eingeführte Optionsmöglichkeit für Personen-handelsgesellschaften und vergleichbare ausländische Gesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung bietet der Praxis eine Fülle von neuartigen Gestaltungsmöglichkeiten, die stets genauer Einzelfallanalyse bedürfen. Die Option muss im Vorfeld des relevanten Wirtschaftsjahres ausgeübt werden, ist unwiderruflich, löst aber – rechtlich betrachtet – keine zeitlichen Bindungswirkungen aus. Wer – im Nachhinein– „falsch“ optiert hat, kann die ausgelösten Rechtsfolgen – jedenfalls im Grundsatz – nicht wieder „ungeschehen machen“. » weiterlesen

Organschaft und CORONA: Überraschende Gefahren der verlängerten Rückwirkungsfrist für Umwandlungen

StB/RA/FAStR Dr. Wolfgang Walter, Schädel & Schach Rechtsanwälte; und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Die steuerliche Rückwirkungsfrist bei Umwandlungen wurde wegen der Corona-Pandemie von acht auf 12 Monate verlängert. Eine Verschmelzung z.B. kann daher noch bis zum 31.12.2020 zum Handelsregister angemeldet und dann mit Rückwirkung zum 31.12.2019 umgesetzt werden. Für 2021 wurde diese Maßnahme prolongiert (Rechtsverordnung des BMJV vom 20.10.2020, BGBI. I 2020 S. 2258 und Entwurf des BMF vom 06.10.2020), wodurch die nachfolgend genannten Stichtage jeweils korrespondierend auch ein Jahr später entsprechend gelten. Im Hinblick auf die verschärfte wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen und die ggf. erschwerte Beschlussfassung über Umwandlungen ist die Fristverlängerung sinnvoll, da so bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr die Bilanz zum 31.12.2019 noch als Schlussbilanz verwendet werden kann. » weiterlesen

Der grenzüberschreitende Gewinnabführungsvertrag bleibt die große Hürde für die Anerkennung ausländischer Organgesellschaften

RA Stefan Weinberger ist Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die OFD Frankfurt/M. hat mit einer bundesweit abgestimmten Rundverfügung vom 12.11.2019 (vgl. IStR 2020 S. 76) zur Anerkennung einer Organschaft mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat und Geschäftsleitung in Deutschland Stellung genommen. Es geht darum, auf welche Weise sich die Organgesellschaft in diesen Fällen zur Abführung ihres ganzen Gewinns an den Organträger verpflichten kann. » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

StB/Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB/Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Dass die Inanspruchnahme der Vorteile einer ertragsteuerlichen Organschaft an hohe Hürden geknüpft ist, ruft ein aktueller Fall des FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.06.2019 – 1 K 113/17) in Erinnerung. Das klageabweisende Urteil betrifft die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei Nichtbilanzierung des Verlustübernahmeanspruchs. Sollte der BFH die Entscheidung bestätigen, wäre der Klägerin ein unscheinbarer Bilanzierungsfehler zum Verhängnis geworden. » weiterlesen

Alte Gewinnabführungsverträge sind noch im Jahr 2019 anzupassen

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) erschwerte der BFH nicht nur die Vereinbarung variabler Ausgleichszahlungen, sondern postulierte auch eine Anpassungsobliegenheit, wonach ein Gewinnabführungsvertrag an die Änderungen von Regelungen des Aktiengesetzes anzupassen sei (vgl. Walter, Steuerboard vom 10.11.2017). In Bezug auf variable Ausgleichszahlungen reagierte der Gesetzgeber im Sinne eines Nichtanwendungsgesetzes mit § 14 Abs. 2 KStG im sog. JStG 2018 (vgl. Walter, in: Bott/Walter, § 16 KStG Rz. 12.2 ff.). Das Urteil wird nunmehr im BStBl. amtlich veröffentlicht, was wegen der Gesetzesänderung nur noch Auswirkungen in Bezug auf die Anpassungsobliegenheit für sog. Altverträge hat. Bei aller berechtigten Kritik an dem Urteil kommt den betroffenen Unternehmen jedoch insoweit zugute, dass zeitgleich eine Übergangsregelung der FinVerw. veröffentlicht wird (BMF vom 03.04.2019, DB 2019 S. 1002). » weiterlesen

Versetzt der BFH der ertragsteuerlichen Organschaft den Todesstoß?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft und TAXGATE Partners, beide Stuttgart

Meint man zunächst, es gehe in dem am 10.04.2019 veröffentlichen Urteil des BFH vom 24.10.2018 (I R 78/16, DB 2019 S. 820) nur um die Haftung der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers nach § 73 AO, stockt einem bei der Lektüre gegen Ende des Urteils doch kurz der (steuerliche) Atem. Das hat man so im Zusammenhang mit dem Jahrzehnte bekannten Rechtsinstitut der Organschaft noch nicht zu lesen bekommen – sieht man von der Rechtsansicht ab, mit der Finanzämter im Jahr 2007 die Organschaft schon einmal generell als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO behandeln wollten. » weiterlesen

BFH verschärft die Gefahren für die ertragsteuerliche Organschaft erheblich

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law Rechts-anwaltsgesell-schaft und TAXGATE Steuer-beratungs-gesellschaft, beide Stuttgart

Konnte man kürzlich noch die erfreulichen Urteile des BFH vom 10.05.2017 zur Organschaftspause (I R 51/15, DB 2017 S. 2267, dazu Heil, Steuerboard vom 12.10.2017) und zur Verknüpfung der Mindestlaufzeit mit der Einkommenszurechnung zum Ende des Wirtschaftsjahres mit erleichterter fiktiver Rückbeziehung bei einer Umwandlung (I R 19/15, DB 2017 S. 2264; vgl. zu beiden Urteilen die Anm. von Walter, GmbHR 2017 S. 1222 und 1226) begrüßen, schwingt mit dem am 08.11.2017 veröffentlichten BFH-Urteil vom 10.05.2017 (I R 93/15, DB 2017 S. 2650) das Pendel nun auf die Gegenseite. Der BFH schloß sich leider der fiskalisch orientierten Kommentierung an. In der Praxis drohen somit teure Anpassungen vor allem älterer Gewinnabführungsverträge sowie eine noch stärkere laufende Überwachung von Organschaften. » weiterlesen

Keine unterjährige Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh , Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Beim Verkauf der Geschäftsanteile an einer GmbH, die Organgesellschaft ist, stellt sich regelmäßig das Problem, zu welchem Stichtag der Gewinnabführungsvertrag (GAV) aufgehoben oder gekündigt werden kann. Da die sog. unterjährige Kündigung des GAV wegen des Anteilsverkaufs zu einem Stichtag, der nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres übereinstimmt, zwar steuerlich akzeptiert, zivilrechtlich jedoch ohne Gestattung im GAV unzulässig ist, wurde bislang ein GAV mit einer GmbH im Zweifel eher einvernehmlich aufgehoben als gekündigt. Allenfalls vorsorglich wurde in der Praxis zusätzlich zu einer Vertragsaufhebung auch noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. » weiterlesen