Neues zur Mindestlaufzeit bei Gewinnabführungsverträgen

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager Tax, KPMG AG, Köln

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG muss für eine anzuerkennende körperschaftsteuerliche Organschaft der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Damit sollen Manipulationen verhindert werden; sprich die Organschaft soll nicht zur willkürlichen Beeinflussung der Besteuerung bzw. zu Einkommensverlagerungen von Fall zu Fall abgeschlossen bzw. beendet werden können. » weiterlesen

Organschaft zwischen Schwestergesellschaften einer ausländischen Muttergesellschaft nach der EuGH-Rechtsprechung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh, Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh, Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Drei europäische Staaten haben das EuGH-Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-40/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044) zur ertragsteuerlichen Organschaft zwischen niederländischen Schwestergesellschaften einer EU-/EWR-Muttergesellschaft bereits umgesetzt. Nach der Rechtsauffassung des EuGH macht es die Niederlassungsfreiheit erforderlich, eine Gruppen-besteuerung zwischen den Tochtergesellschaften einer gemeinsamen EU-/EWR-Muttergesellschaft zuzulassen. In Frankreich gilt dies aufgrund gesetzlicher Neuregelung für ab dem 31.12.2014 endende Wirtschaftsjahre (vgl. Walter, GmbHR 2015 S. 182). Die Niederlande haben das Urteil im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung durch Verwaltungsregelung umgesetzt (Hop/Vogel, IStR-Länderbericht 2015 S. 14). In Spanien gilt ab 2015 eine gesetzliche Neuregelung (vgl. Behrenz/López Brenes, IStR-Länderbericht 2014 S. 78). Auch in Österreich werden die Konsequenzen aus dem Urteil erörtert (Tratlehner, SWI 12/2014 S. 559). Es steht zu erwarten, dass Deutschland darauf vertraut, dass der Gewinnabführungsvertrag das europäische Recht außen vor hält. » weiterlesen

Kostengünstige Alternative zur Änderung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwalts-gesellschaft, Stuttgart

Die Zeit drängt. Nur noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, Gewinnabführungsverträge (GAV) mit einer GmbH anzupassen, die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Dabei kommt es auf die Eintragung des geänderten GAV im Handelsregister noch dieses Jahr an. Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 hatte wesentliche Erleichterungen für die nachträgliche Anpassung eines unzureichenden GAV mit steuerlicher Rückwirkung gebracht. Der Gesetzgeber hatte zudem nachträglich klargestellt, dass der gesamte Veranlagungszeitraum 2014 von der Möglichkeit zur Anpassung eines GAV umfasst ist (§ 17 Abs. 2 KStG i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 KStG a.F.). » weiterlesen

Bricht der Damm des Gewinnabführungsvertrags zur Abschottung gegen das Ausland: Organschaft zwischen Schwestergesellschaften?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

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Der EuGH hat mit Urteil vom 12.06.2014 (Rs. C-39/13 bis C-41/13 „SCA Group Holding BV“, DB0664044; siehe hierzu auch Möhlenbrock, DB0664624) entschieden, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, dass die niederländische Gruppenbesteuerung zwischen Konzernunternehmen untersagt ist, die über eine im Ausland ansässige Zwischengesellschaft verbunden sind, oder wenn zwei Schwestergesellschaften eine im Ausland ansässige gemeinsame Muttergesellschaft haben.

Die erste Fallkonstellation ist aus deutscher Sicht unproblematisch. Ein Gewinnabführungsvertrag kann zivil- und steuerrechtlich auch „um eine zwischengeschaltete Gesellschaft herum“ abgeschlossen werden, selbst wenn diese im Ausland ansässig ist (stufenübergreifender Gewinnabführungsvertrag). » weiterlesen

Bundesfinanzhof sichert eine Organschaft und erschwert zugleich deren vorzeitige Beendigung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war » weiterlesen

Frist zur Heilung eines Gewinnabführungsvertrags mit unzureichender Verlustübernahmeregelung korrigiert

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, audit law gmbh Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart

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Die sog. kleine Organschaftsreform vom Februar 2013 brachte wesentliche Erleichterungen für die Anpassung von GmbH-Gewinnabführungsverträgen (GAV), die keinen oder nur einen unvollständigen Verweis auf die Verlustübernahmeregelung in § 302 AktG enthalten. Vor dieser Rechtsänderung scheiterte eine ertragsteuerliche Organschaft, wenn ein unzureichender GAV nicht noch im ersten Organschaftsjahr berichtigt worden ist. Diese Fälle waren indes selten. Im Regelfall ist der Fehler erst später bei einer Betriebsprüfung erkannt worden. Die Folge war, dass die beabsichtigte steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften einer Unternehmensgruppe meist über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren scheiterte und es zu erheblichen Steuernachzahlungen (zzgl. Sollzinsen) kam. » weiterlesen

Problematische Übergangsbestimmungen bei der „Kleinen Organschaftsreform“

Ann-Cathrin Hütig, Steuerberaterin, Manager, Tax, KPMG AG, Köln

StB Dipl.-Kffr. Ann-Cathrin Hütig, KPMG AG, Köln

Die „Kleine Organschaftsreform“ ist durch das „Gesetz zur Vereinfachung und Änderung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ am 26. 2. 2013 in Kraft getreten. In der Praxis werden viele der Neuregelungen begrüßt. Es sind allerdings auch einige Anwendungsfragen offen geblieben. Allgemein hatte man daher auf ein schnelles, klarstellendes BMF-Schreiben gehofft.

Schreiben des BMF vom 29. 5. 2013 an die Spitzenverbänder der Deutschen Wirtschaft

Mit Schreiben vom 29. 5. 2013 (vgl. DB0611408) hat das BMF auf eine Anfrage der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft vom 19. 4. 2013 geantwortet und zumindest partiell die Auffassung der Finanzverwaltung zu kritischen Punkten erkennen lassen, die Zweifelsfragen teilweise jedoch auch als „eher theoretischer Natur“ abgetan (vgl. dazu auch Dötsch/Pung, DB 2013 S. 2169). Gleichzeitig wurde mit diesem Schreiben die Hoffnung auf ein baldiges „echtes“ BMF-Schreiben, welches eine Bindungswirkung für die nachgeordneten Behörden entfalten würde, zu Nichte gemacht. » weiterlesen

Heilung eines Gewinnabführungsvertrags nicht erleichtert: BFH bestätigt strenge Auffassung zu der nur eingeschränkt möglichen Auslegung

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Stuttgart

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Stuttgart

Im Steuerboard-Beitrag vom 7. 5. 2012 (DB0474106) wurde hoffnungsvoll über das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12. 12. 2011 (6 K 3103/09) berichtet. Dieses Urteil erging zu einem Gewinnabführungsvertrag, dessen fünfjährige Mindestlaufzeit am 30. 12. (statt am 31. 12.) des fünften geplanten Organschaftsjahres endete. Dass es sich dabei um ein Versehen gehandelt hatte, ist außerhalb der filigranen steuerjuristischen Auslegungsdiskussion offenkundig. Kein vernünftiger Mensch würde bei geplanter Organschaft so terminieren. Es kann keinen sachlichen Grund dafür geben, das Ende auf einen Tag vor dem Ablauf eines Geschäftsjahres zu legen, da zivil- und steuerrechtlich ein Gewinnabführungsvertrag ganze (Rumpf-)Geschäftsjahre umfassen muss. Der Fehler tritt vor allem dann auf, wenn als Vorlage ein älteres Vertragsmuster aus Fällen genommen wird, in denen ein abweichendes Geschäftsjahr mit Juni oder September als Geschäftsjahresende vorgelegen hatte. » weiterlesen