Mit Urteil vom 19.12.2013 – 10 K 1916/12 hat das FG Köln entschieden, dass die Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften bei der Ermittlung der sog. Zinsschranke auch auf der Ebene der beteiligten Mutterpersonengesellschaft zu berücksichtigen sind. Diese Frage ist wegen der positiven, aber auch negativen Kaskadeneffekte der Zinsschranke umstritten.
Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG beschränkt die steuerliche Abziehbarkeit betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen. Zinsaufwendungen eines Betriebs können demnach im jeweiligen Veranlagungszeitraum grundsätzlich nur in Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zur Höhe des sog. verrechenbaren EBITDA als Betriebsausgaben abgezogen werden. » weiterlesen