Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2013 (IV C 2 – S 2750-a/11/10001, DB0645271) das bisherige Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus 2000 ersetzt. Während von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, inkongruente Gewinnausschüttungen nach den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen nur im Ausnahmefall steuerlich anerkannt werden sollten, sollen entsprechende Gestaltungen nunmehr – entsprechend der ständigen Rechtsprechung – im Grundsatz anerkennungsfähig sein. Als Grenze für die steuerliche Anerkennung seien jedoch die Grundsätze des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu beachten. Konkretisierungen diesbezüglich enthält das BMF-Schreiben allerdings nur sehr eingeschränkt, so dass in der Praxis weiterhin Unsicherheiten verbleiben. » weiterlesen