Trotz der zentralen Bedeutung von Hard- und Software für die rasant fortschreitende Digitalisierung und des technischen Fortschritts wurde die ertragsteuerlich anzusetzende Nutzungsdauer für Hard- und Software etwa seit der Jahrtausendwende nicht mehr geprüft oder angepasst. Nun hat die Finanzverwaltung reagiert und gibt Unternehmen mehr Spielraum bei der Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern – also Computern, dazugehörigen Geräten und Software (BMF-Schreiben vom 26.02.2021, DB 2021 S. 539). Danach wird die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt, um der technischen Entwicklung und den immer kürzeren Produktzyklen gerecht zu werden. Das ermöglicht einen unmittelbaren steuerlichen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug (jedoch keine Sofortabschreibung) bereits in dem Jahr, in dem die Hard- oder Software gekauft wird. » weiterlesen
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Neues (Steuer-)Recht für Personengesellschaften? – Die Reform des Personengesellschaftsrechts steht unmittelbar bevor
Mit dem am 20.01.2021 beschlossenen Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kann der großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode ein Mammutprojekt gelingen. In Kraft treten sollen die umfangreichen Neuregelungen hauptsächlich zum 01.01.2023. Abzuwarten bleibt, ob das durch das BMJV – ohne Mitwirkung des BMF – auf den Weg gebrachte Reformvorhaben auch zu steuerrechtlichen Auswirkungen führen wird oder solche im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch abgewendet werden (vgl. hierzu auch Prinz, HB Steuerboard vom 10.06.2020). » weiterlesen
Geplante Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ‒ Wo bleibt das Steuerrecht?
Das Recht der Personengesellschaften ‒ insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als deren Grundform ‒ soll modernisiert werden. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis beauftragt, einen ausformulierten Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Grundlage für ein noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzendes Gesetzgebungsverfahren bilden soll. Entstanden ist der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung benannte sog. Mauracher Entwurf (39 Artikel mit rund 180 Seiten Umfang), der Mitte April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und nunmehr intensiv in der gesellschaftsrechtlichen Community durchleuchtet und diskutiert wird (siehe etwa Bergmann, DB 2020 S. 994, Fleischer, DB 2020 S. 1107 sowie Noack, Handelsblatt Rechtsboard vom 04.05.2020). Ob die Umsetzung des Entwurfs durch den Gesetzgeber in Anbetracht der Corona-Pandemie tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch gelingt, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dessen ist es aber an der Zeit, dass sich auch Steuer- und Bilanzrechtler mit den Folgen der Personengesellschaftsmodernisierung befassen sollten. Bislang sind lediglich in den Zuständigkeitsbereich des BMJV fallende Rechtsaspekte berücksichtigt worden. Das BMF ist an der Modernisierungsdiskussion im Personengesellschaftsrecht bislang wohl nicht aktiv beteiligt. » weiterlesen
JStG 2019: Zur geplanten Anpassung der Abziehbarkeit von Aufwendungen bei §§ 17 und 20 EStG
Unter dem sperrigen Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hat die Bundesregierung am 31.07.2019 den Regierungsentwurf für das JStG 2019 vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass offene oder verdeckte Einlagen sowie gesellschaftsrechtlich veranlasste Darlehensverluste und Ausfälle von Bürgschaftsforderungen (wieder) als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG gewinnmindernd zu berücksichtigen sind. Dagegen sollen die Uneinbringlichkeit einer privaten Kapitalforderung, die Ausbuchung oder Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter sowie vergleichbare Ausfälle von Wirtschaftsgütern künftig keine Veräußerung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG mehr darstellen. Damit wären im Zusammenhang mit solchen Ereignissen realisierte Verluste aus Kapitalvermögen nicht mehr berücksichtigungsfähig. » weiterlesen
BFH: Rückwirkung gilt nicht für alles
Kein anderes deutsches Steuergesetz enthält in nur 27 Paragrafen so viele Rückwirkungsfiktionen wie das Umwandlungssteuergesetz. Geprägt von der Zielsetzung, eine doppelte Erstellung der handelsrechtlichen und steuerlichen Umwandlungsbilanzen zu vermeiden, knüpft es für Besteuerungszwecke an den Stichtag der handelsrechtlichen Umwandlungsbilanz an, die maximal acht Monate zurück liegen kann. Mit seiner am 14.05.2018 veröffentlichten Entscheidung hatte der BFH Gelegenheit, zur Reichweite der Rückwirkungsfiktion in § 2 Abs. 1 UmwStG Stellung zu nehmen (BFH vom 07.01.2018 – I R 27/16, DB 2018 S. 1314). In dem Urteil bestätigt der BFH erneut den Vorrang der allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze, soweit das Umwandlungssteuergesetz nicht ausdrücklich eine Rückwirkung vorschreibt. » weiterlesen
FG Münster entscheidet gegen BMF: Abzinsungserträge zählen für die Anwendung der Zinsschranke zu den Zinserträgen
In der am 15.12.2017 veröffentlichten Entscheidung vom 17.11.2017 (4 K 3523/14 F) hat das FG Münster entschieden, dass Abzinsungserträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG zu den Zinserträgen i.S.d. des § 4h Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG zählen. Die Entscheidung steht damit in Widerspruch zu Tz. 27 des Anwendungsschreibens der Finanzverwaltung zur Zinsschranke vom 04.07.2008 (BStBl. I 2008 S. 718 = VA0344542). Nach Auffassung der Finanzverwaltung zählen Erträge aus der erstmaligen Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten nicht zu den bei der Ermittlung des Zinssaldo des Betriebs zu berücksichtigenden Zinserträgen. » weiterlesen
Jetzt für Alle: Die Sachwertabfindung ist eine Realteilung!
Manchmal geht es schneller als man denkt. In zwei Urteilen hat der BFH entschieden, dass auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern eine Realteilung ist. Damit sollte das Thema (fast) erledigt sein. Der erst Ende des Jahres 2016 veröffentlichte neue (oder besser: modifizierte) Realteilungserlass ist damit schon wieder überholt. » weiterlesen
Steuerliche Förderung im Rahmen der E-Mobilität von Fahrzeugen
Der Gesetzgeber verfolgt das umweltpolitische Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2020 um bis zu 40% zu senken. Bei Kraftfahrzeugen sollen durch Kaufpreiszuschüsse, Befreiung von der Kfz-Steuer sowie durch lohnsteuerliche Privilegien Anreize geschaffen werden. Für E-Bikes gelten ebenfalls lohnsteuerliche Vereinfachungen. Flankierend zur E-Mobilität hat der Gesetzgeber ein insgesamt 300 Mio. Euro schweres Förderprogramm zum Auf- bzw. Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur aufgelegt. Zu den steuerlichen Anreizen zählen zum einen Zuschüsse bei der Anschaffung, wie auch eine Kfz-Steuerbefreiung und Erleichterungen bei der Sachbezugsversteuerung im Falle der Privatnutzung eines zum Firmenvermögen zugeordneten Fahrzeugs. » weiterlesen