Der Große Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15, RS1228847, veröffentlicht am 08.02.2017) für ein Erdbeben in der Restrukturierungslandschaft gesorgt. Mit einem – allerdings ausführlich begründeten – Federstrich wurde der Sanierungserlass (BMF vom 27.03.2003, BStBl. I 2003 S. 240 = DB 2003 S. 796, sowie vom 22.12.2009, BStBl. I 2010 S. 18 = DB 2010 S. 83), bislang der Rettungsanker in vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungen, beseitigt. Für laufende, aber auch für bereits abgeschlossene Sanierungen ist hierdurch eine große Rechtsunsicherheit entstanden. Dem dringenden Ruf aus der Sanierungspraxis nach einer zügigen Beseitigung dieses Schwebezustands sind die Verwaltung und der Gesetzgeber quasi zeitlich in lobenswertem Rekordtempo gefolgt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung hat sich das BMF mit Schreiben vom 27.04.2017 (DB 2017 S. 996) zur weiteren Anwendung des bisherigen Sanierungserlasses geäußert. Am selben Tag hat der Bundestag in 2./3. Lesung die Einführung einer gesetzlichen Regelung (§ 3a EStG) beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundesrats und der EU-Kommission bedarf (vgl. hierzu Seer, DB1237511). » weiterlesen
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Sanierungserlass gekippt – unüberwindbare Hürde für Unternehmensretter?
Der Große Senat des BFH hat mit dem Sanierungserlass des BMF Anfang Februar 2017 ein wichtiges Werkzeug für die Rettung angeschlagener Unternehmen verworfen (BFH vom 28.11.2016 – GrS 1/15, RS1228837; vgl. dazu Werth, DB 2017 S. 337). Künftig wird es den Steuererlass auf Sanierungsgewinne in dieser Form nicht mehr ohne weiteres geben. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Folgen einer Besteuerung des Sanierungsgewinns zu mildern. » weiterlesen
Neuer Realteilungserlass und Sachwertabfindung – Das BMF will es nicht glauben
Zum Jahresende 2016 erhielt die Praxis einen neuen Realteilungserlass (BMF vom 20.12.2016, DB 2017 S. 97). Dieser ersetzt den alten Realteilungserlass aus dem Jahr 2006 (BMF vom 28.02.2006, DB 2006 S. 527). Was ist alles neu? Ein Textvergleich führt zur Enttäuschung. Es wurden nur sehr wenige Stellen geändert. Die einzig wirklich wichtige Änderung dürfte die Ergänzung zur Sachwertabfindung sein. » weiterlesen
Brexit und Zinsschranke: Wie man eine gute Idee verdirbt
Brexit und Zinsschranke haben auf den ersten Blick nichts gemein. Bei näherem Hinsehen lassen sich jedoch Zusammenhänge erkennen. Der Brexit wird vielfach als Folge eines politischen Verhaltens gewertet, bei dem die große Idee der EU von britischen Politikern solange missbraucht wurde, bis sie in der Bevölkerung ihre Anziehungskraft verloren hat. Ein kontinentales Beispiel für einen solchen Umgang mit der EU bietet die jüngste Entwicklung zum Thema Zinsschranke. » weiterlesen
BFH erleichtert steuerneutrale Realteilung
Die sog. Realteilung ermöglicht eine steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften, indem das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter (sog. Realteiler) aufgeteilt wird, vorausgesetzt, dass mindestens ein Gesellschafter das ihm zugewiesene Vermögen in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29.04.2004 – IV B 124/02, RS0756005 = BFH NV 2004 S. 1395) war mit der Realteilung zwingend eine Betriebsaufgabe verbunden. Das BMF (Schreiben vom 28.02.2006, BStBl. I 2006 S. 228 = DB 2006 S. 527) verlangt ebenfalls die Aufgabe des Betriebs und darüber hinaus, dass wenigstens eine quantitativ oder funktional wesentliche Betriebsgrundlage in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergeht. In Abgrenzung zur Realteilung war bislang bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft eine steuerneutrale Sachwertabfindung (z.B. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters) nur in den engen Grenzen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglich. Insbesondere die Übernahme von Verbindlichkeiten führte in diesen Fällen jedoch nach h.M. zur Gewinnrealisation. Mit zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen ist der BFH von seiner bisherigen (restriktiven) Auffassung abgerückt und hat den Realteilungsbegriff erweitert (vgl. hierzu auch Schacht, DB 2016 S. 794). » weiterlesen
Unentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft zu Buchwerten
Die Übertragung eines Wirtschaftsguts gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG hat zu Buchwerten zu erfolgen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Sofern das übertragene Wirtschaftsgut jedoch innerhalb einer dreijährigen Sperrfrist nach Abgabe der Steuererklärung (§ 6 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 2 EStG) veräußert oder entnommen wird, ist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 EStG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, es sei denn, die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven sind durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden. Zur Anwendung von § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG hat der BFH hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2014 (IV R 31/12, DB 2014 S. 2565) Stellung bezogen. » weiterlesen
Veräußerung von Betriebsvermögen des Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft kein (steuerlicher) Veräußerungsvorgang
Am 25. 7. 2012 hat der BFH die Entscheidung vom 26. 4. 2012 (IV R 44/09, DB 2012 S. 1656) veröffentlicht. Bei der Klägerin handelt es sich um eine gewerblich tätige PersGes., die als Kommanditistin zu 99% an einer vermögensverwaltenden PersGes. (KG) beteiligt war (sog. Zebragesellschaft). Die Klägerin veräußerte (zu fremdüblichen Konditionen) aus ihrem Betriebsvermögen ein Grundstück an die vermögensverwaltende KG, das hohe stille Reserven aufwies. In der Handelsbilanz der vermögensverwaltenden KG wurde das Grundstück mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Klägerin stufte den Vorgang i. H. ihrer Kommanditbeteiligung an der vermögensverwaltenden KG steuerlich nicht als Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang ein. » weiterlesen