Erneutes Rütteln am Soli

Das Niedersächsische FG lässt nicht locker. Es hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und hat deshalb  am 21. 8. 2013 beschlossen, das Klageverfahren mit dem Az. 7 K 143/08 auszusetzen und das Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG) dem BVerfG zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen. Das ist auf den ersten Blick nichts Besonderes, zumal es auch im Schrifttum Stimmen gibt, die den „Soli“ für verfassungswidrig halten. Besondere Brisanz enthält dieser Beschluss aber dadurch, dass dasselbe Klageverfahren (mit dem identischen Aktenzeichen) bereits schon einmal ausgesetzt wurde, das BVerfG aber die Richtervorlage als unzulässig verworfen hat (BVerfG-Beschluss vom 8. 9. 2010 – 2 BvL 3/10, DB 2010 S. 2146). Zwei Richtervorlagen in ein und derselben Sache, geht das? » weiterlesen