Werden Mitunternehmeranteile im Wege vorweggenommener Erbfolge unentgeltlich auf den Rechtsnachfolger übertragen, so verhindert § 6 Abs. 3 EStG die Aufdeckung stiller Reserven durch eine zwingende Buchwertfortführung. Ziel der Vorschrift ist, die wirtschaftliche Einheit „Betrieb“ zu erhalten und den unentgeltlichen Betriebsübergang in der Generationennachfolge von steuerlichen Belastungen zu verschonen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen mit übertragen wird. Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.04.2018 (15 K 1187/17, RS1272376; vgl. hierzu Graw, StR kompakt, DB1272323) entschieden, dass die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auch dann zu gewähren sein kann, wenn der Übertragende taggleich eine im Sonderbetriebsvermögen gehaltene wesentliche Betriebsgrundlage veräußert. » weiterlesen