Mit drei nahezu inhaltsgleichen Entscheidungen vom 13.09.2017 (II R 54/15, RS1260929; II R 32/16, RS1260927 und II R 42/16, RS1260928) hat der BFH zu der Frage Stellung bezogen, inwieweit eine verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person der Schenkungsteuer unterliegt und sich dabei zugleich von seiner bisherigen Rechtsprechung distanziert. Im Ergebnis sei die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt habe. Vielmehr beruhe die Vorteilsgewährung in diesem Fall auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter. » weiterlesen