Quellensteuereinbehalt nach § 50a EStG bei Online-Werbung

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

In jüngster Vergangenheit rückt die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zunehmend in den Fokus. Neben der OECD, die dieses Thema im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts aufgegriffen hat, legt insbesondere die Finanzverwaltung ein immer größeres Augenmerk auf dieses Thema. Letztere vertritt aktuell die Auffassung, dass Vergütungen an ausländische Internetportalbetreiber (z.B. Suchmaschinenanbieter und Social-Media-Plattformen) für das Schalten von Online-Werbung der Quellensteuer nach § 50a EStG unterliegen (vgl. hierzu auch Diffring/Saft, DB 2019 S. 387). Die Mehrbelastung deutscher Kunden beläuft sich hierdurch grds. auf 15% (zzgl. 0,825% Solidaritätszuschlag), wird sich in den meisten Fällen aufgrund vertraglicher „Gross-Up“-Klauseln jedoch auf ca. 18,8% der Vergütung erhöhen (vgl. H 50a.2 EStH). Besonders belastet werden dadurch meist kleinere werbeintensive Unternehmen, denen in der Folge die Insolvenz drohen könnte. » weiterlesen