Der grenzüberschreitende Gewinnabführungsvertrag bleibt die große Hürde für die Anerkennung ausländischer Organgesellschaften

RA Stefan Weinberger ist Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die OFD Frankfurt/M. hat mit einer bundesweit abgestimmten Rundverfügung vom 12.11.2019 (vgl. IStR 2020 S. 76) zur Anerkennung einer Organschaft mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat und Geschäftsleitung in Deutschland Stellung genommen. Es geht darum, auf welche Weise sich die Organgesellschaft in diesen Fällen zur Abführung ihres ganzen Gewinns an den Organträger verpflichten kann. » weiterlesen