Trotz der vollmundigen Ansage eines für alle Beteiligten wirksamen Bürokratieabbaus im Koalitionsvertrag droht mit der Umsetzung des „Steuerbürokratieabbaugesetzes“ vom 20. 12. 2008 erneut eine erhebliche bürokratische Zusatzbelastung für die Unternehmen. Bereits mit Wirkung für 2011 sollen sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Das hierzu in Arbeit befindliche BMF-Schreiben sieht in dem gerade den Verbänden zur Kenntnis gebrachten Entwurf eine Gliederungstiefe vor, deren Anforderungen von den bisherigen Buchhaltungssystemen nicht erfüllt werden können und die deshalb zu durchgreifenden Anpassungen in den ERP-Systemen der Unternehmen führen. » weiterlesen