Der Brexit als Besteuerungstatbestand in Deutschland

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Wenn am 23. Juni 2016 Großbritannien über den Austritt aus der EU (Brexit) abstimmt, handelt es sich nicht nur um ein politisches Thema in Großbritannien. Vielmehr wäre von einem Brexit nahezu jeder Lebenssachverhalt betroffen, welcher auch nur einen irgendwie gearteten Konnex zu Großbritannien aufweist. » weiterlesen

Dürfen nach Großbritannien gezahlte Abfindungen in Deutschland besteuert werden?

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Abfindungen, die dem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt werden, sind nach nationalem deutschem Recht und regelmäßig auch bei Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen, „DBA“) den Vergütungen aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen und damit als Arbeitslohn zu versteuern. Auf dieser Grundlage kann eine in Großbritannien (GB) ansässige Person, die aus Deutschland eine Abfindung erhält, nach dem deutsch/britischen DBA  hiermit nur in GB besteuert werden. Gleichwohl besteuern deutsche Finanzbehörden Abfindungen auf der Grundlage der so genannten Überweisungsklausel („Remittance-Base-Klausel“), wenn oder soweit der Empfänger der Zahlungen nicht den Nachweis erbringt, dass der Betrag nach GB überwiesen wurde. » weiterlesen