Steuererhöhungen sind bekanntlich nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und der CDU/CSU geworden. Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Punkte in dem Koalitionsvertrag, insbesondere in der Rentenpolitik, tatsächlich ohne eine Gegenfinanzierung umsetzbar sein werden. Schleichende Steuererhöhungen gibt es aber schon länger in der Grunderwerbsteuer – ohne Koalitionsvertrag oder große Steuerreform. Denn seit 2006 dürfen die Länder autonom den in dem jeweiligen Bundesland anzuwendenden Steuersatz bestimmen und anheben. Leere Landeskassen haben dafür gesorgt, dass der Steuersatz innerhalb von 8 Jahren in den einzelnen Bundesländern von 3,5% auf durchschnittlich 5% gestiegen ist (außer in Bayern und in Sachsen). Betroffen sind davon Private wie Unternehmer. Zum Jahreswechsel planen nun einige Bundesländer erneute Steuersatzerhöhungen. » weiterlesen
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Keine Grunderwerbsteuer bei teilweiser Rückabwicklung einer Anteilsübertragung
Die Praxis zeigt, dass der Entscheidungsprozess über konzerninterne Umstrukturierungen oftmals langwierig sein kann. Ist die Entscheidung dann einmal getroffen, muss die Umsetzung häufig sehr schnell gehen, damit beispielsweise die Umstrukturierungsmaßnahme noch in dem laufenden Geschäftsjahr abgebildet wird. Mit Blick auf das immer komplexer werdende Steuerrecht inklusive seiner formalen Anforderungen verwundert es in derartigen Situationen nicht, dass das interne Controllingsystem eines Konzerns steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit den entsprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen falsch einschätzt oder gar übersieht. Dies gilt umso mehr für internationale Konzerne, die sich mit den jeweiligen nationalen steuerrechtlichen Vorschriften auseinandersetzen müssen. So ist es immer wieder eine echte Herausforderung, einem CFO eines ausländischen Konzerns erklären zu müssen, dass eine ausschließlich im Ausland stattfindende Umstrukturierung zu steuerrechtlichen Konsequenzen in Deutschland führen kann. Das Paradebeispiel ist die Zwischenschaltung einer weiteren Gesellschaft im Konzern. Wird im Konzern eine Gesellschaft zwischen der Konzernmutter und immobilienbesitzenden Tochterkapitalgesellschaften geschaltet, kann hieraus schnell ein deutscher Grunderwerbsteuerfall resultieren. » weiterlesen
Zeitenwende oder Einzelfall bei der Grunderwerbsteuer für Personengesellschaften?
Durch die stetig steigenden GrESt-Sätze bekommt auch die Vorschrift des § 1 Abs. 2a GrEStG, die die Folgen von unmittelbaren und mittelbaren Gesellschafteränderungen an grundbesitzhaltenden Personengesellschaften (meist KGs) regelt, höhere Bedeutung bei Umstrukturierungen und Transaktionen. Das Urteil des BFH vom 24. 4. 2013 (II R 17/10, DB0598009) hat die bisherige Sichtweise von Finanzverwaltung (vgl. Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 25. 2. 2010, BStBl. I 2010 S. 245 = DB0349263) und Kommentar-Literatur zum Tatbestandsmerkmal der „mittelbaren Änderung im Gesellschafterbestand“ bemerkenswert auf den Kopf gestellt und erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Dem Vernehmen nach werden die Vertreter der Bundesländer jedoch zeitnah nach der Bundestagswahl über einen Nichtanwendungserlass und/oder eine Gesetzesänderung in Reaktion auf das Urteil beraten. » weiterlesen
Hase, Igel und die Grunderwerbsteuer
Auch nachdem die Vermeidung von GrESt durch sog. „RETT-Blocker“ gesetzlich unterbunden wurde, bleiben steuersparende Gestaltungen für Immobilieninvestoren möglich.
Am 6. 6. 2013 hat der Bundestag eine Änderung des GrEStG beschlossen. Diese sollte gezielt die steuersparende Nutzung sog. RETT-Blocker für die Zukunft verhindern. Als RETT-Blocker wird eine weitverbreitete Steuergestaltung beim Erwerb von Grundstücksgesellschaften bezeichnet, mit der ein Investor Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft teilweise direkt, teilweise über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft (den „Real Estate Transfer Tax-Blocker“) erwirbt. Dadurch konnte der Investor wirtschaftlich fast gänzlich über das Grundstück verfügen. Steuerlich wurden ihm jedoch die von der Personengesellschaft gehaltenen Anteile nicht zugerechnet. Damit löste der Erwerb der grundstückshaltenden Gesellschaft keine GrESt aus. Heute genügt bereits der Erwerb einer mindestens 95%igen wirtschaftlichen Beteiligung am Kapital oder Vermögen der Gesellschaft für eine Steuerpflicht. Dabei werden auch mittelbare Beteiligungen unter 95% anteilig zugerechnet. » weiterlesen
Überbietungswettlauf bei der Grunderwerbsteuer – Gefahr für die Steuergerechtigkeit
Seit der Föderalismusreform vom 28. 8. 2006 können die Bundesländer individuell den Steuersatz der GrESt bestimmen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Mit Ausnahme Bayerns und Sachsens haben davon inzwischen alle Länder (teils mehrfach) Gebrauch gemacht. Bewegt hat sich der ursprünglich bundeseinheitliche Steuersatz seither nur in eine Richtung – nach oben. Zusammen kommen diese 14 Bundesländer in den sechseinhalb Jahren seit der Föderalismusreform auf insgesamt 18 Steuererhöhungen. Die zuletzt vom Kabinett Schleswig-Holsteins beschlossene Erhöhung auf 6,5% zum 1. 1. 2014 ist sicher noch kein Schlusspunkt in diesem Überbietungswettlauf. Schleswig-Holstein hätte den bundeseinheitlichen Steuersatz damit in wenigen Jahren um 86% erhöht und die Steuerbelastung beim Grundstückskauf nahezu verdoppelt. » weiterlesen
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder „Warten auf Godot“
Vor ca. 60 Jahren fand in Paris die Uraufführung von Samuel Becketts Tragikomödie „Warten auf Godot“ statt und verhalf dem sog. absurden Theater zum Durchbruch. Seither wird mit „Warten auf Godot“ im allgemeinen Sprachgebrauch vergebliches Warten verbunden.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-IdNr.) soll als Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) für wirtschaftlich Tätige (z. B. Unternehmen) eingeführt werden. Obwohl bislang noch keine Wirtschafts-IdNr. zugeteilt wurden, gibt es bereits gesetzliche Pflichten, die Wirtschafts-IdNr. in bestimmten Fällen anzugeben. Das Warten auf die erstmalige Vergabe der Wirtschafts-IdNr. gleicht dem „Warten auf Godot“. » weiterlesen
RETT-Blocker: Geblockt oder nicht? Alternativen?
Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den Ländern vorgeschlagenen Verschärfung des GrEStG zur Verhinderung von „RETT-Blockern“, also (bisher) zulässiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal ermöglichen. Trotz eines stetig steigenden GrESt-Aufkommens vermuteten einige Länder-Finanzministerien die Gefahr von „Missbrauch“ und „Steuerausfällen“. Obwohl der Bundestag auf Empfehlung seines Finanzausschusses das JStG 2013 ohne eine diesbzgl. Regelung auf den Weg brachte, übernahm der Bundesrat während des Gesetzgebungsverfahrens eine „Formulierungshilfe“ des BMF mit dem Entwurf eines neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (inkl. Folgeänderungen im GrEStG). Dieser Entwurf ist auch in der „Beschlussempfehlung“ des Vermittlungsausschusses vom 12. 12. 2012. enthalten. » weiterlesen
Erwerb einer Immobilien-KapGes.: Vermeidung von GrESt durch Nutzung einer „Ringbeteiligung“
Der Erwerb von mind. 95% der Anteile an einer KapGes., zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört (z. B. Immobilien-GmbH), unterliegt der GrESt (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Die einer (geplanten) Transaktion anhaftende GrESt-Belastung stellt regelmäßig eine Realisierungshürde dar, eine Transaktionsstrukturierung erfolgt stets auch mit dem Ziel einer GrESt-Minimierung oder -vermeidung. Eine Möglichkeit, die Entstehung von GrESt bei einem Erwerb sämtlicher Anteile an einer Immobilien-GmbH zu vermeiden, könnte mit Blick auf eine jüngst veröffentlichte Entscheidung des FG Köln die Nutzung einer „Ringbeteiligung“ sein (FG Köln, Urteil vom 30. 11. 2011 – 5 K 1542/09, DB0481055, Rev. nicht zugelassen; Nichtzulassungsbeschwerde wohl anh., Az. des BFH: II B 5/12). » weiterlesen